2

ALG I - Habe ich Anspruch auf Einrichtungsgeld?

Frage von ba009 ba009

Ich bin zwar in einem Arbeitsverhältnis aber mein Krankengeldanspruch ist abgelaufen, daher musste ich ALG I beantragen. Habe ich damit Anspruch auf die Auszahlung von Einrichtungsgeld? (Meistens für Leute, die das erste mal umziehen)

Wie hoch ist das ungefähr? Darf ich mir davon wirklich NUR Möbel kaufen? Muss ich das nachweisen?

(Ich wohne im Ruhrgebiet)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!

    Nach Ablauf von Krankengeld (78Wochen) muss man ALG I beantragen,wenn man die Anwartschaftszeit nicht erfüllt hat ALG II beantragen!

    Ob Du bei ALG I Anspruch auf Einrichtungsgeld hast,frage den Sachbearbeiter.

    Vielleicht kannst Du wie die Hartz IV-Empfänger einen Überbrückungskredit beantragen.

    Wie hoch ist das ungefähr?

    Wenn,dann sind es immer Einzelfallentscheidungen!

    Kommentar von ba009 ba009ba009

    Hätte mich auch gewundert, ehrlich gesagt.

    Das ALG wurde anderthalb Jahre bezogen

  • 0
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, bekommst du kein ALG1. Im Gegenteil: Wer einen Anspruch auf ALG1 hat und zu lange krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld statt ALG1.

    Ist das Krankengeld abgelaufen, bekommt man Sozialhilfe (SGB12-Leistung). Auf diese Leistung kann man wie beim ALG2/Hartz IV auch einen Erstausstattungsbonus erhalten. Aber nicht immer. Das muss man beantragen und kann genehmigt oder auch abgelehnt werden. Dies aber unabhängig davon ob man langzeitarbeitslos ist oder aufgrund einer zu langen Krankheit die Leistung erhält.

    Da macht ein Fallmanager eine Bedarfsanalyse und genehmigt Geld für alles, was in seinen Augen gebraucht wird. Manchmal hat er aber die Auffassung, jemand braucht garnichts. Bei uns im Landkreis wird z.B. die Ansicht vertreten, dass eine alleinstehende Person keine Waschmaschine benötigt.

    Kommentar von ba009 ba009ba009

    Ehm? Ich musste nen Antrag zu ALG 1 ausfüllen?!

    Kommentar von ba009 ba009ba009

    Also das Arbeitsamt hat mir gesagt dass ich ALG 1 beantragen müsste

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!

    Ich wurde auch mal ausgesteuert und bezog dann ALG I.

  • 0
    Antwort von xxaabbccxx xxaabbccxx

    Ja, man darf davon nur Moebel kaufen, deshalb auch der Name EINRICHTUNGSgeld. Und, wenn du schon laenger in einer eigenen Wohnung wohnst, wird dir, wenn ueberhaupt, nur ein Teil dieses Geldes zustehen, zB. fuer die Reparatur einer Waschmaschine. Aber normalerweise steht dir nichts zu, da du ja schon in einer moeblierten Wohnung wohnst (nehme ich an).

  • 0
    Antwort von Wankwanderer Wankwanderer

    Nein, du hast keinen Anspruch.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.