Wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, bekommst du kein ALG1. Im Gegenteil: Wer einen Anspruch auf ALG1 hat und zu lange krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld statt ALG1.
Ist das Krankengeld abgelaufen, bekommt man Sozialhilfe (SGB12-Leistung). Auf diese Leistung kann man wie beim ALG2/Hartz IV auch einen Erstausstattungsbonus erhalten. Aber nicht immer. Das muss man beantragen und kann genehmigt oder auch abgelehnt werden. Dies aber unabhängig davon ob man langzeitarbeitslos ist oder aufgrund einer zu langen Krankheit die Leistung erhält.
Da macht ein Fallmanager eine Bedarfsanalyse und genehmigt Geld für alles, was in seinen Augen gebraucht wird. Manchmal hat er aber die Auffassung, jemand braucht garnichts. Bei uns im Landkreis wird z.B. die Ansicht vertreten, dass eine alleinstehende Person keine Waschmaschine benötigt.
Hätte mich auch gewundert, ehrlich gesagt.
Das ALG wurde anderthalb Jahre bezogen