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ALG bemessung

Frage von kfreude kfreude

Ich bin AL,seit 5 Montas.Ich habe jetzt Angebote erhalten!Ich bin jahrgang 1950. Netto 2000 Euro Gehalt!befristet 1 Jahresvertrag.Jetzt habe 1050 ALG noch 16 Monate anspruch!nach Jahr wiederholte AL!wie wird dann berechnet und welchen ALG! Mit freudlichen Grußen viel freude im Leben!

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du dürftest nach 12 Monaten weiterer arbeit wieder 24 Monate Anspruch erworben haben da deine Anspruchszeit nur um 5 Monate reduziert hast. Aber da solltest Du die ARGE fragen. Dein ALG Anspruch richtet sich dann nach Deinem letzten Verdienst sowie Familienstand.

    Kommentar von kfreude kfreude

    Danke schön MfG

  • 0
    Antwort von Cyberchris Cyberchris

    Wenn du innerhalb von zwei Jahren wieder arbeitslos werden solltest, würde sich dieses neue Arbeitslosengeld mindestens nach dem alten Verdienst richten (die sogenannte Bestandsschutzregelung).

    Und wichtig: du hast ggf. Anspruch auf Leistungen zur Entgeltsicherung da du über 50 Jahre alt bist und anscheinend im neuen Arbeitsverhältnis deutlich weniger verdienen wirst. Auf jeden Fall vor Aufnahme der Beschäftigung beantragen!!! http://www.arbeitsagentur.de/nn_25284/zentraler-Content/A06-Schaffung/A062-Beschaeftigungsverhaeltnisse/Allgemein/Entgeltsicherung-fuer-aeltere-Arbeitnehm.html

  • 0
    Antwort von andreas48 andreas48

    es dürfte auf jeden Fall mehr sein...

    und fülle die Stelle so aus, dass der Vertrag verlängert wird und irgendwann während der Zeit kannst du dann mal ausrechnen lassen, wie hoch die nächsten Ansprüche dann sind

    Kommentar von kfreude kfreude

    danke deinen beantworten. MfG

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