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alg 2 zurück zahlen, trotz änderungsmitteilung ?

Frage von BUBUexe BUBUexe

mal von vorn , ich geh seit 6.9.08 arbeiten als altenpflegerin, somit habe ich jeden monat unterschiedlich gehalt aufgrund v. std u. schichtdienst. ich hab bereits vor d. 6.9.08 d. veränderung, arbeitsvertrag etc vorgelegt! natürlich hab ich somit am 1.9.08 alg gezahlt bekommen, ende sept. habe ich meinen lohnzettel in kopie eingereicht, danach kam nur schriftl. das ich den lohnzettel für okt. einzureichen habe, welches ich 14 tage vor ablauf der frist getan habe.aber auch im okt. habe ich volles alg2 überwiesen bekommen. nun der hammer kam gestern... ein schreiben von jobcenter:

Sehr geehrte fr...... nach meinen erkenntnissen haben sie leistungen nach dem bla bla bla f.d. zeit vom 1.9.08-31.10.08 in höhe von 1015 euro zu unrecht bezogen( bescheide v. 21.04.08 und 17.05.08) sie stehen seit 6.9.08 in einem beschäöftigungsverhältnis und beziehen einkommen, welches auf ihre leistung auf grundsicherung anzurechnen ist. sie haben einkommen oder vermögen erzielt, das zum wegfall od. minderung ihres anspruchs geführt hat. ...in der zeit vom 1.9.08-31.10.08 leistungen zu erstatten: 1.9.08-30.09.08 alg 2 (regeleistung) 336,37 eur soz.-geld 57,00 eur

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Antworten (3)

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    Antwort von Startaler Startaler

    Der Staz "sie haben einkommen oder vermögen erzielt, das zum wegfall od. minderung ihres anspruchs geführt hat" steht so im Gesetz und muss daher auch so im Schreiben auftauchen. Natürlich wird der Anspruch anhand der Lohnabrechnung neu berechnet und was zu viel ausgezahlt wurde ist zurückzuzahlen. Das hat ja mit der Mitteilung nichts zu tun. Oft sind die Leistungen schon lange ausbezahlt (Zahlung erfolgt ja im Voraus), bis die Lohnabrechnungen für den entsprechenden Monat erstellt werden. Wo ist das Problem?

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    Antwort von Tremor Tremor

    Du hast Deinen Job gemeldet, das du das Geld zurückzahlen mußt ist eigentlich klar. Mich stört natürlich dieser "scheinheilige" Brief in dem fast so getan wird als ob Du dieses Geld hinterziehen wolltest. Mit dem Absender würd ich ein persönliches Gespräch führen

    Kommentar von 1hoss43 1hoss431hoss43

    Bei mir würde das aber ein sehr persönliches Gespräch......aua....

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Mach Dir keinen Kopp, Du hast alles richtig gemacht. Das Du das Geld nicht behalten kannst, war ja klar. Und der etwas unhöfliche Ton des Schreibens ist bei denen doch Standard. Die können halt nicht anders.

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