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ALG 2 Zahlungsverweigerung

Frage von harrypotter0910 harrypotter0910

Bin zum 24.2. gekündigt. Laut ARGE kann ich zwar den Antrag stellen, bekomme aber kein Geld. Begründung: Ich bekomme ja noch meinen Lohn (wenn er pünktlich kommt) und bin daher nicht bedürftig. Meine Info ist aber, dass mir ab dem 25.2. ALG2 zusteht. Wie weiter?

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Antworten (1)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Das ist so eine Sache mit Infos, die man sich irgendwoher zusammensucht ..

    Im Alg2 gilt neben dem Zuflussprinzip im Grundsatz auch das Monatsprinzip.

    Heißt: stellst du am 25.02 Antrag wirkt der nicht nur auf den 01.02 zurück - vor 2011 war das anders -, sondern sämtliches im Februar zugeflossenes Einkommen darf - unter Berücksichtigung der Absetzbeträge natürlich . auf den Februar-Bedarf angerechnet werden.

    Ob du tatsächlich keinen Anspruch hast, hängt allerdings ganz entscheidend von der Höhe deines Bedarfes und deines anrechnungsfähigen Einkommens ab. Da könnte man hier nur spekulieren.

    Kommentar von harrypotter0910 harrypotter0910

    Das ist mir klar. Anspruch erst ab dem 25.2. Aber die ARGE sagt, dass ich auch im März keine Anspruch habe, da mein Lohn erst zum 15. gezahlt wird. Also hätte ich erst ab April anspruch. Da ist ja mein Problem. Ich dachte, mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit hätte ich auch nen Anspruch. LG

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Anspruch hast du dann, wenn du hilfebedürftig bist. Alg2 hat nichts mit Arbeitslosigkeit und Arbeitslosmeldung zu tun.
    Du bist im März hilfebedürftig, wenn du mit dem Einkommen, dass dir irgendwann im März zufließt oder zugeflossen ist, deinen Bedarf nicht decken kannst.
    Fließt dir am 15. März also noch Einkommen zu, so ist das auf die Märzleistung anzurechnen; ist das Einkommen hoch genug, bist du nicht hilfebedürftig und hast keinen Leistungsanspruch. Ist an sich ganz einfach.

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