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ALG 2: Wohnung zu Teuer, Teil selber zahlen?

Frage von KikiT KikiT

Hallo zusammen, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Ich habe mir eine Wohnung angeguckt, die mir sehr gefallen würde, die Mietobergrenze liegt bei uns bei 350 Euro inklusive Nebenkosten+Heizkosten. Die Wohnung die ich gerne hätte, liegt aber mit 21,40 Euro drüber. Kann ich mit der für mich zuständigen ARGE absprechen, das ich diese 21,40 von meinem Regelsatz bezahle? Oder könnte das für mich Nachteile haben? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, bin langsam echt am Verzweifeln Liebe Grüße Kiki

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Antworten (10)

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    Antwort von miccy miccy

    Den Betrag der darüber geht,mußt Du selber zahlen und kann nicht vom Regelsatz abgezogen werden oder verrechnet werden.

  • 1
    Antwort von carlotte carlotte

    Bei neuen Mietverträgen gilt die vom Amt genannte Obergrenze, alles was darüber geht, musst du selbst bezahlen - aber bei der Differenz dürfte das nicht gleich der Ruin sein. Dies bezieht sich jedoch nie auf die Warmmiete, nur auf die Kaltmiete. Vergiss nicht, dass du den Mietvertrag nicht unterzeichnen darfst, bevor du ihn bei der Arge vorgelegt hast! Egal was da drin steht, wenn du das vergisst, können sie dir komplett die Übernahme der Wohnkosten streichen, und das ist echt hart! Ich selbst empfinde gerade diese Bestimmung als echte Gängelung, aber du kommst nicht drum herum, ist halt so.

    Kommentar von carlotte carlottecarlotte

    Hab noch was vergessen: Du darfst von dem, was du dazu verdienst, 100,-€ behalten. Davon gehen vielleicht die 21,-€, die die Wohnung teurer ist?

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Als ALG2 Empfänger darf man 160 Euro dazuverdienen bzw. behalten.

    Kommentar von carlotte carlottecarlotte

    Dazuverdienen darfst und sollst du immer soviel wie möglich. Ungekürzt behalten darfst du bei ALG I 160,-€, bei ALG II sind es 100,-€. Was darüber hinausgeht (bei ALG II) darfst zu zu 20% behalten, 80% werden von der Förderung abgezogen.

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    Antwort von NikkyR NikkyR

    Du kannst dir die Wohnung nehmen aber den Betrag der über dem Regelsatz liegt bezahlst du selber. Da kanbn dir die ARGE garnichts.

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    Antwort von Jungemama20 Jungemama20

    Ziehe auch bald um und die Wohnung liegt 75 Euro drüber.War ein Kampf aber ich denke wenn es 20 Euro sind wirds da keine Probleme geben.

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    Antwort von Thyra Thyra

    ich hatte das selbe problem. musste dann umziehen. wenn die wohnung teurer ist als der angegebene satz, dann darf man den rest nicht selber zahlen. denn man bekommt ja nur einen mindessatz zum überleben und kann sich es nicht leisten noch zusätzlich miete davon zu zahlen (laut amt), bzw. die dürfen es nicht erlauben.

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    Antwort von KikiT KikiT

    Erstmal danke für Eure schnellen Antworten.. Die Neue Wohnung hat 55 qm. Unterschrieben ist noch nix, denn die neue Vermietung hat mir nahe gelegt mich erst mit der ARGE auseinander zu setzten (hält mir die Wohnung aber erstmal frei). Bei uns ist es inzwischen auch so, das nicht mehr die Quadratmeterzahl der Wohnung ausschlaggebend ist, sondern "nur" die Miete. Zumindest steht in dem Infoblatt nix von ner qm zahl sondern nur die Mietobergrenze.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Oh, da könnte die Arge aber STress machen. Als Alleinstehende darf deine Wohnung nur 45 qm haben. Eine alleinstehende Verwandte musste genau aus diesem Grund umziehen, ihre Wohnung war 55qm u.unterm Strich nur 30 Euro teurer als die jetzige Wohnung. Also auf jden Fall mit dem Amt abklären.

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    Antwort von Spezi1980 Spezi1980

    Also bei mir z.b. ist es egal, meine kostet warm 475 und stadt zahlt 300 ca. den rest zahle ich vom lebensunterhalt. Also ARGE zahlt bei mir 300

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    Antwort von Amalia2709 Amalia2709

    wie groß ist die wohnung denn? Es gibt da noch ne Produkttheorie. Dafür ist aber die wohnungsgröße entscheidend.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Es gibt da noch ne Produkttheorie.''

    Eine was?

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    Antwort von koira1975 koira1975

    Aber Vorsicht! Definitiv erst vorher absprechen: bei uns darf man nicht in Wohnungen bleiben, die zu gross sind (kann jetzt ja sein, dass Deine "nur" zu teuer ist), selbst wenn man anbietet den Restbetrag selber zu zahlen.

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    Antwort von ghostwriter ghostwriter

    Die 21,40 wird die Arge dir auf jeden Fall von deinem Geld abziehen. Das dürfte ansonsten keine Nachteile für dich haben, ausser das du dieses Geld jeden Monat zu wenig zur Verfügung hast. Würde das aber auf jeden Fall mit der ARGE besprechen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieso sollten die das vom Regelsatz abziehen? Wie kommst du darauf?

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Also bei einer Verwandten war das so.Da hat die Arge das Geld an den Vermieter überwiesen u. den Betrag, den die Wohnung teurer war vom Unterhalt abgezogen bzw.einbehalten.

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