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ALG 2: Wohnung zu Teuer, Teil selber zahlen?

gefragt von KikiT am 14.03.2008 um 21:48 Uhr

Hallo zusammen, vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Ich habe mir eine Wohnung angeguckt, die mir sehr gefallen würde, die Mietobergrenze liegt bei uns bei 350 Euro inklusive Nebenkosten+Heizkosten. Die Wohnung die ich gerne hätte, liegt aber mit 21,40 Euro drüber. Kann ich mit der für mich zuständigen ARGE absprechen, das ich diese 21,40 von meinem Regelsatz bezahle? Oder könnte das für mich Nachteile haben? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, bin langsam echt am Verzweifeln Liebe Grüße Kiki


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miccy
beantwortet von miccy am 14. März 2008 21:49
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Den Betrag der darüber geht,mußt Du selber zahlen und kann nicht vom Regelsatz abgezogen werden oder verrechnet werden.


NikkyR
beantwortet von NikkyR am 14. März 2008 21:50
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Du kannst dir die Wohnung nehmen aber den Betrag der über dem Regelsatz liegt bezahlst du selber. Da kanbn dir die ARGE garnichts.


carlotte
beantwortet von carlotte am 14. März 2008 21:53
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Bei neuen Mietverträgen gilt die vom Amt genannte Obergrenze, alles was darüber geht, musst du selbst bezahlen - aber bei der Differenz dürfte das nicht gleich der Ruin sein. Dies bezieht sich jedoch nie auf die Warmmiete, nur auf die Kaltmiete. Vergiss nicht, dass du den Mietvertrag nicht unterzeichnen darfst, bevor du ihn bei der Arge vorgelegt hast! Egal was da drin steht, wenn du das vergisst, können sie dir komplett die Übernahme der Wohnkosten streichen, und das ist echt hart! Ich selbst empfinde gerade diese Bestimmung als echte Gängelung, aber du kommst nicht drum herum, ist halt so.

Kommentar von Simple_avatar4smallcarlotte am 14. März 2008 21:55

Hab noch was vergessen: Du darfst von dem, was du dazu verdienst, 100,-€ behalten. Davon gehen vielleicht die 21,-€, die die Wohnung teurer ist?

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 14. März 2008 22:08

Als ALG2 Empfänger darf man 160 Euro dazuverdienen bzw. behalten.

Kommentar von Simple_avatar4smallcarlotte am 14. März 2008 22:12

Dazuverdienen darfst und sollst du immer soviel wie möglich. Ungekürzt behalten darfst du bei ALG I 160,-€, bei ALG II sind es 100,-€. Was darüber hinausgeht (bei ALG II) darfst zu zu 20% behalten, 80% werden von der Förderung abgezogen.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 14. März 2008 21:52
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Die 21,40 wird die Arge dir auf jeden Fall von deinem Geld abziehen. Das dürfte ansonsten keine Nachteile für dich haben, ausser das du dieses Geld jeden Monat zu wenig zur Verfügung hast. Würde das aber auf jeden Fall mit der ARGE besprechen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. März 2008 23:07

Wieso sollten die das vom Regelsatz abziehen? Wie kommst du darauf?

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 15. März 2008 12:56

Also bei einer Verwandten war das so.Da hat die Arge das Geld an den Vermieter überwiesen u. den Betrag, den die Wohnung teurer war vom Unterhalt abgezogen bzw.einbehalten.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. März 2008 21:53
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Aber Vorsicht! Definitiv erst vorher absprechen: bei uns darf man nicht in Wohnungen bleiben, die zu gross sind (kann jetzt ja sein, dass Deine "nur" zu teuer ist), selbst wenn man anbietet den Restbetrag selber zu zahlen.





Amalia2709
beantwortet von Amalia2709 am 14. März 2008 22:06
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wie groß ist die wohnung denn? Es gibt da noch ne Produkttheorie. Dafür ist aber die wohnungsgröße entscheidend.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. März 2008 23:08

''Es gibt da noch ne Produkttheorie.''

Eine was?


Spezi1980
beantwortet von Spezi1980 am 14. März 2008 22:13
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Also bei mir z.b. ist es egal, meine kostet warm 475 und stadt zahlt 300 ca. den rest zahle ich vom lebensunterhalt. Also ARGE zahlt bei mir 300


anonym
beantwortet von KikiT am 14. März 2008 22:18
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Erstmal danke für Eure schnellen Antworten.. Die Neue Wohnung hat 55 qm. Unterschrieben ist noch nix, denn die neue Vermietung hat mir nahe gelegt mich erst mit der ARGE auseinander zu setzten (hält mir die Wohnung aber erstmal frei). Bei uns ist es inzwischen auch so, das nicht mehr die Quadratmeterzahl der Wohnung ausschlaggebend ist, sondern "nur" die Miete. Zumindest steht in dem Infoblatt nix von ner qm zahl sondern nur die Mietobergrenze.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 14. März 2008 22:51

Oh, da könnte die Arge aber STress machen. Als Alleinstehende darf deine Wohnung nur 45 qm haben. Eine alleinstehende Verwandte musste genau aus diesem Grund umziehen, ihre Wohnung war 55qm u.unterm Strich nur 30 Euro teurer als die jetzige Wohnung. Also auf jden Fall mit dem Amt abklären.


Thyra
beantwortet von Thyra am 14. März 2008 23:23
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ich hatte das selbe problem. musste dann umziehen. wenn die wohnung teurer ist als der angegebene satz, dann darf man den rest nicht selber zahlen. denn man bekommt ja nur einen mindessatz zum überleben und kann sich es nicht leisten noch zusätzlich miete davon zu zahlen (laut amt), bzw. die dürfen es nicht erlauben.


Jungemama20
beantwortet von Jungemama20 am 26. März 2008 12:15
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Ziehe auch bald um und die Wohnung liegt 75 Euro drüber.War ein Kampf aber ich denke wenn es 20 Euro sind wirds da keine Probleme geben.


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