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alg 2 Wohnung

Frage von sophie1004 sophie1004

Hallo...

und zwar habe ich mal eine Frage.

Ich wohne derzeit mit meinem Freund und unserem Baby in einer 65qm mit einer Warmmiete von 390 € in Leipzig.

Nun ist die Wohnung aber nich so toll. Die Fenster ziehen und die Heizungen heizen einfach nicht mehr richtig,

Jetzt haben wir nach einer neuen Wohnung geschaut und auch eine gefunden,

3-Raum, 64qm, 455 € warm.

diese Wohung ist kleiner und zumal 70 € teurer.

Allerdings wohnen in dem Bezirk all Familienangehörige meines Freundes. Und da ich wieder im August zur Abendschule mag, wäre dies wegen der Kindesbetreuung am praktichsten.

Ich als Mama beziehe Alg 2 ( da ich durch Ss gekündigt wurde). Mein Freund geht jedoch Arbeiten und bekommt dazu noch Bab,

Nun wäre meine Frage, ob jemand von euch eine Ahnung hat, ob mir das Arbeitsamt den Umzug erlauben würde.

Vielen Dank und liebe Grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Gegen eine volle Übernahme höherer Wohn- und Heizkosten als bisher spricht § 22 Absatz 1 Satz 2: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

    Also muss man, will man die volle Kosten-Übernahme erreichen (oder zumindest voll für den Anteil der Kindsmutter), glaubhaft machen, dass der Umzug "erforderlich" ist. Zwei, drei Möglichkeiten dazu:

    1.) Unbewohnbarkeit der alten Bude: "Die Fenster ziehen und die Heizungen heizen einfach nicht mehr richtig" klingt einleuchtend, wobei natürlich zuerst der alte Vermieter am Zuge wäre, solche Probleme zu beheben. Aber egal, wenn das Amt das aktzeptiert, warum dann groß prozessieren mit dem alten Vermieter?

    2.) Unzumutbare Enge: "(5) Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein ... f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse" heißt es in Berlin (woander anders, klar!). "Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen: aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m2 Wohnfläche der Wohnung, bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m2 Wohnfläche der Wohnung (...)"

    3.) Zu wenig Räume: "Zusätzlich ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss." Gleiche Berliner Quelle. Da steht aber nicht, dass die Eltern zwei Zimmer benötigen oder 1 Schlafzimmer plus 1 Wohnzimmer!

    Soweit zur gesetzlich vorgesehenen "Erforderlichkeit". Aber egal, wenn das JobCenter zusichert, dass die neue Warmmiete angemessen ist, ist der Käs (erstmal; Ausnahme § 44 SGB X) gegessen, sagt § 22 SGB II:

    "(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."

    Und wenn man noch Umzugskosten erstattet kriegen will und sich eine Kaution leihen vom JobCenter, dann holt man sich noch eine weitere Zusicherung ein, nämlich die nach Absatz 6 § 22 SGB II.

    Falls das JobCenter aber meint, die alte Bude wäre bewohnbar, sobald der Vermieter seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen wäre (Fenster abdichten kostet nicht viel; Heizung auf Vordermann bringen; kostet meist viel, aber egal:-)), kann man gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel einlegen (Widerspruch, Klage)

    oder einfach auf eigene Faust umziehen, Umzug und Kaution selber bezahlen und zudem noch die 65 Euro, die die neue Bude mehr kostet. Problematisch könnte es höchstens werden, wenn liebe Verwandte die 65,- übernehmen ...

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Antwort von Tastoom Tastoom

    Ja, als erstes deinen Wunsch dem Jobcenter melden. Möglichst gut begründet, dann geht das vielleicht. Kann aber auch sein, dass die Aussichten besser sind, wenn das Neugeborene da ist, dann kann man gleich einen Raum mehr beanspruchen. Das ist mit kommendem Nachwuchs nicht möglich. Da der noch nicht da ist.

    Da würde ich mich noch mal extra erkundigen.

    Kommentar von sophie1004 sophie1004sophie1004

    unser Baby ist schon da =) er wird jetzt bald 4 Monate

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Die Nähe zur Abendschule scheint mir da ganz wichtig zu sein.

    Die Umzugskosten? Hust, Hüstel, Röchel? Tapete, Farbe, Lastwagen, Transportfirma, hier nochwas und da nochwas: Da hält sich das Amt sicher sehr zurück.

    Kommentar von sophie1004 sophie1004sophie1004

    Umzugskosten tragen wir alleine.. die will ich von denen gar nich haben =)

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    Antwort von schweppes02 schweppes02

    du hast gute gründe für nen auszug aber ich glaub die wohnung ist zu teuer, vielleicht könnt ihr den rest selbst zahlen? geh aufs amt und beschreib den die mängel, andere ziehen ständig um und kein amt interessierts irgendwie

    Kommentar von sophie1004 sophie1004sophie1004

    naja.. das Problem liegt ja daran, dass mein Freund gar kein Alg bekommt. Er erhält nur Bab und sein Ausbildungsgehalt+ Kindergeld. Das Amt übernimmt derzeit für mich 190 Euro Miete und mein Freund zahlt den Rest.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Also, das musst du noch mal genau prüfen, wie sich das verhält, dass dein Freund kein alg 2 bekommt.

    Denn genau genommen seid ich alle drei für das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft. Was für dich für das Umziehen angeht, gilt das auch für ihn.

    Abgesehen davon, Glückwunsch für den Nachwuchs.

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