Gegen eine volle Übernahme höherer Wohn- und Heizkosten als bisher spricht § 22 Absatz 1 Satz 2: "Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Also muss man, will man die volle Kosten-Übernahme erreichen (oder zumindest voll für den Anteil der Kindsmutter), glaubhaft machen, dass der Umzug "erforderlich" ist. Zwei, drei Möglichkeiten dazu:
1.) Unbewohnbarkeit der alten Bude: "Die Fenster ziehen und die Heizungen heizen einfach nicht mehr richtig" klingt einleuchtend, wobei natürlich zuerst der alte Vermieter am Zuge wäre, solche Probleme zu beheben. Aber egal, wenn das Amt das aktzeptiert, warum dann groß prozessieren mit dem alten Vermieter?
2.) Unzumutbare Enge: "(5) Erforderlich kann ein Umzug zum Beispiel sein ... f) wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse" heißt es in Berlin (woander anders, klar!). "Dies ist der Fall, wenn in der Regel nicht mindestens folgender Wohnraum (ohne Küche und Nebenräume) zur Verfügung stehen:
aa) für 2 Personen 1 Wohnraum und insgesamt 30 m2 Wohnfläche der Wohnung,
bb) für 3 Personen 2 Wohnräume und insgesamt 50 m2 Wohnfläche der Wohnung (...)"
3.) Zu wenig Räume: "Zusätzlich ist zu beachten, dass Kindern eigener Wohnraum zur Verfügung stehen muss." Gleiche Berliner Quelle. Da steht aber nicht, dass die Eltern zwei Zimmer benötigen oder 1 Schlafzimmer plus 1 Wohnzimmer!
Soweit zur gesetzlich vorgesehenen "Erforderlichkeit". Aber egal, wenn das JobCenter zusichert, dass die neue Warmmiete angemessen ist, ist der Käs (erstmal; Ausnahme § 44 SGB X) gegessen, sagt § 22 SGB II:
"(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen."
Und wenn man noch Umzugskosten erstattet kriegen will und sich eine Kaution leihen vom JobCenter, dann holt man sich noch eine weitere Zusicherung ein, nämlich die nach Absatz 6 § 22 SGB II.
Falls das JobCenter aber meint, die alte Bude wäre bewohnbar, sobald der Vermieter seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen wäre (Fenster abdichten kostet nicht viel; Heizung auf Vordermann bringen; kostet meist viel, aber egal:-)), kann man gegen einen solchen Bescheid Rechtsmittel einlegen (Widerspruch, Klage)
oder einfach auf eigene Faust umziehen, Umzug und Kaution selber bezahlen und zudem noch die 65 Euro, die die neue Bude mehr kostet. Problematisch könnte es höchstens werden, wenn liebe Verwandte die 65,- übernehmen ...
Gruß aus Berlin, Gerd
unser Baby ist schon da =) er wird jetzt bald 4 Monate
Die Nähe zur Abendschule scheint mir da ganz wichtig zu sein.
Die Umzugskosten? Hust, Hüstel, Röchel? Tapete, Farbe, Lastwagen, Transportfirma, hier nochwas und da nochwas: Da hält sich das Amt sicher sehr zurück.
Umzugskosten tragen wir alleine.. die will ich von denen gar nich haben =)