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ALG 2 wie Überrücke ich die zeit bis zum ersten Geld?

Frage von cologne85 cologne85

Hallo zusammen Folgende Situation:

habe anfang des monats ( 02.09.11) angezeigt das ich stütze brauche da sich meine lebensituation leider sehr verändert hat.

hab auch gleich nen Termin bekommen wann ich den antrag abgeben soll (14.09.11) So jetzt sagte mir mein Sachbearbeiter das mein fall sehr kopliziert ist ( kein eigenes Konto mutter hat miete Übernommen ist jetzt aber ausgewandert wurde schon mal als Bg geführt) und es desshalb lange dauert bis der antrag durch ist.

zur frage: wenn ich den antrag abgegeben habe dauert es ja 4-6 wochen bis nen bewilligungsbescheid angefalttert kommt was mach ich bis dahin? miete is noch net bezahlt und zu beissen hab ich auch keinen 6 wochen vorrat hier (wer schon:-) gibts ne möglichkeit auf nen vorschuss?

danke im vorraus

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Antworten (4)

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    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Einen Anspruch auf Vorschuss hast Du frühstmöglich nach 4 Wochen ab Antragsabgabe. Diesen Anspruch musst Du dann schriftlich einreichen.


    Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

    .

    Bedarfsgemeinschaftsnummer: XXXXX

    .

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am…… meine Antrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

    Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge.

    Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Unterschrift)

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    PS: Eröffne ein eigenes Konto !

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Anspruch frührestmöglich nach 4 Wochen? Könntest Du mal bitte sagen, wo dafür die Rechtsgrundlage ist?

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es gibt schon Vorschussmöglichkeiten, nur muss in dem Fall ein Leistungsanspruch hinreichend sicher sein.
    Wenn vollkommen in den Sternen steht, ob du überhaupt Anspruch hast, weil du die Sachlage nicht hinreichend klar belegen kannst, wird es schwierig.
    Wenn der Sachbearbeiter jedoch davon ausgehen kann, dass ein Anspruch besteht, ist eine vorläufige Bewilligung und ein Vorschuss in der Regel kein Problem.

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    Antwort von gpucpu gpucpu

    Soweit ich weiß, ist für diese Fälle eine, auch in bar zu leistende, Abschlagszahlung vorgesehen.

    Am besten, Du kontaktierst Deinen Sachbearbeiter mal persönlich also gehst vorbei.

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Es muss keine 4-6 Wochen dauern. Insbesondere, wenn Du alle nötigen Angaben gemacht und Belege beigefügt hast, kann es auch viel schneller gehen.

    Die von Dir genannten angeblichen schwierigen Umstände sind m.E. überhaupt keine.

    Du kannst einen Vorschuss auf die Leistung verlangen, wenn Dein Anspruch dem Grunde nach feststeht und nur die Höhe fraglich ist. Das fehlende Bankkonto hat mit dem grds. Anspruch überhaupt nichts zu tun, das ist nicht zwingend vorgeschrieben.

    Und selbst wenn diese Sache mit der Mutter etwa Schwieriges darstellte (was ich nicht so sehe), würde es wohl nur die Kosten der Unterkunft betreffen.

    Wenn es sonst keine Probleme gibt (das ist aber wichtig!), steht Dir m.E. der Vorschuss zu. Du kannst daher zusammen mit einem Beistand (!) zum Jobcenter gehen und die Auszahlung eines Vorschusses mind. in Höhe des Regelbedarfs verlangen.

    Wird der Antrag trotz höflichem aber beharrlichen Insistierens abgelehnt, sollte Dich Dein nächster Weg zum Amtsgericht führen, wo Du einen Beratungshilfeschein beantragen kannst. Mit diesem Schein kannst Du wiederum zu einem Fachanwalt gehen, der für Dich bei einem Sozialgericht einen Eilantrag stellen kann.

    Zu dem Amtsgericht musst Du alle Papiere mitnehmen, die wichtig sind: Schreiben von der Arge, Nachweise Deines nicht vorhandenen Einkommens und Vermögens (Kontoauszüge, Kündigungsschreiben usw.) und natürlich Deinen Beistand, der bestätigt, dass Dein Antrag beim JC abgewiesen worden ist.

    Solche Anträge werden meist (in Deiner Sache) in zwischen zwei Tagen und zwei Wochen bearbeitet, schätze ich.

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