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AlG 2.....Wie sieht das aus mit dem Geld?

Frage von Jasmin Jasmin

Was passiert wenn ein Ehepaar ALG2 bekommt und der Mann Arbeit findet? Z.b einen Stundenlohn von 8,5 Euro hat und 40 Std. arbeitet. Bekommt die Frau dann noch etwas von dem AlG2 dazu? Sonst hätten sie ja weniger als vorher.

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Antworten (5)

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    Antwort von printdrinker printdrinker

    Röchtöch erkannt, aber sie wird wohl kaum was dazu bekommen, bzw. es hängt davon ab, ob der Mann mit dem Verdienst unterhalb der Sozialhilfe liegt, dann würde das Amt den Rest dazu schießen!

    Kommentar von Ally32 Ally32Ally32

    Habe nicht hinzuzfügen-DH

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    Antwort von annamarc annamarc

    Es kann auch schonmal unter´m Strich weniger rauskommen, wenn Du für Ausübung der Tätigkeit weitere Ausgaben hast, z.B. Spritkosten für die Anfahrt etc.

    Da die Anrechnung pauschalisiert ist, können überhöhten entstehende Kosten schnell in´s Minus führen.

    Hatten wir auch schonmal so - da waren´s dann unter´m Strich 30,-Euro weniger im Monat - und meine Ex war dafür 12 Stunden am Tag aus dem Haus.

    Muss man nicht weiter kommentieren, außer vielleicht mit ...

    [IRONIE ON] Arbeit soll sich ja wieder lohnen. [IRONIE OFF]

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    Antwort von christinemoeller64 christinemoeller64

    Auf die Höhe seines Nettolohnes bekommt er einen Freibetrag. Alles was darüber liegt wird Euch vom Hartz IV abgezogen. Also geht er in Höhe seines Freibetrages arbeiten. Schaut das er nicht noch große Anfahrtwege hat, ansonsten ist der Mehrverdienst auch schnell im Tank verbraucht.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    ja, bei dem verdienst erhaltet ihr ergänzendes hartz 4.

    Kommentar von Jasmin JasminJasmin

    Heisst das, dass man genauso viel bzw. wenig hat wie vorher?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    weniger nicht, entweder gleich viel oder etwas mehr, das hängt auch davon ab welche werbungskosten dein mann ansetzen kann. fahrtkosten zur arbeit z.bsp.

    der mann sollte auch bei der arge einen antrag stellen, bei arbeitsaufnahme kann die erstausstattung der berufskleidung übernommen werden, so weit der arbeitgeber keine stellt.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Von dem Verdienst wird ein gewisser Freibetrag und eventuelle Fahrtkosten (Werbungskosten) abgezogen. Dann wird nachgeschaut, wie hoch die angemessene Miete ist. Liegt ihr dann unter dem Regelsatz, bekommt ihr als "Aufstocker" noch ergänzendes ArbeitslosengeldII. Weniger werdet ihr sicher nicht haben, aber unter Umständen auch nicht wesentlich mehr Geld.

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