Hallo, ich habe eine Frage zum ALG2. Hier mal eben eine kleine Übersicht. Ich Beziehe momentan (noch bis Dez 2010) Alg 1 in höhe von 342€ mtl. Mein Mann hat ein Bruttoeinkommen von 2200, Netto 1450 Euro. Wir haben einen 3 Jahre alten Sohn. Wir zahlen 280 Euro Unterhalt an ein Uneheliches Kind meines Mannes. Wir wollen gerne Umziehen, die Miete dort wird 390€ Kalt betragen+ 93€ Nebenkosten + 135€ Heizung (inkl Warmwasser) Ich habe schon mehrere Alg2 Rechner probiert, einer sagt ich kriege nix, einer sagt ich kriege 400 und 3 sagen ca 120-150€...das verwirrt mich und ich wollte mal fragen ob hier zufällig jemand ist der mir da vielleicht besser helfen kann als die Rechner...
Bin wie immer für jeden Tipp/Rat dankbar.
LG
Reine Rechenaufgaben haben nichts mit Erm essenspielraum zu tun. Diese wäre nur gegeben, wenn die Wohnungsmiete unangemessen wäre, was sie ja nicht ist.
Ja normaler Weise schon das stimmt. Wir reden hier aber über Bürokratie. Und da liegt Ermessensspielraum bei den Behörden. da die Gesetze nicht eindeutig sind. Das heißt jede Behörde wird es so auslegen, dass es sich für sie lohnt und nicht für den Antragssteller.
Nein, bei der Berechnung gibt es klare Regeln. Es kann natürlich sein, dass da jemand einen Fehler macht und sich verrechnet, aber dagegen kann man dann Widerspruch und Klage einreichen.
Alles klar