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ALG 2....unendlich rechner und doch keine antwort. . .

Frage von Nubby Nubby

Hallo, ich habe eine Frage zum ALG2. Hier mal eben eine kleine Übersicht. Ich Beziehe momentan (noch bis Dez 2010) Alg 1 in höhe von 342€ mtl. Mein Mann hat ein Bruttoeinkommen von 2200, Netto 1450 Euro. Wir haben einen 3 Jahre alten Sohn. Wir zahlen 280 Euro Unterhalt an ein Uneheliches Kind meines Mannes. Wir wollen gerne Umziehen, die Miete dort wird 390€ Kalt betragen+ 93€ Nebenkosten + 135€ Heizung (inkl Warmwasser) Ich habe schon mehrere Alg2 Rechner probiert, einer sagt ich kriege nix, einer sagt ich kriege 400 und 3 sagen ca 120-150€...das verwirrt mich und ich wollte mal fragen ob hier zufällig jemand ist der mir da vielleicht besser helfen kann als die Rechner...

Bin wie immer für jeden Tipp/Rat dankbar.

LG

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lana8756 Lana8756

    Ich würde es an deiner Stelle beim deinem Arbeitsamt nachfragen. Die Rechner sind nicht wirklich genau. Außerdem kann ich aus Erfahrung sagen, dass es leider immer an der Person hängt, die den Antrag beim Arbeitsamt bearbeitet. Das liegt im Ermessen des Bearbeitenden. Traurig aber wahr.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Reine Rechenaufgaben haben nichts mit Erm essenspielraum zu tun. Diese wäre nur gegeben, wenn die Wohnungsmiete unangemessen wäre, was sie ja nicht ist.

    Kommentar von Lana8756 Lana8756Lana8756

    Ja normaler Weise schon das stimmt. Wir reden hier aber über Bürokratie. Und da liegt Ermessensspielraum bei den Behörden. da die Gesetze nicht eindeutig sind. Das heißt jede Behörde wird es so auslegen, dass es sich für sie lohnt und nicht für den Antragssteller.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Nein, bei der Berechnung gibt es klare Regeln. Es kann natürlich sein, dass da jemand einen Fehler macht und sich verrechnet, aber dagegen kann man dann Widerspruch und Klage einreichen.

    Kommentar von Lana8756 Lana8756Lana8756

    Alles klar

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Mal kurz durchrechnen
    Bedarf 2 x RL Erw. 646
    1 x RL Ki. 215
    1 x KdU ca. 600 (ohne Warmwasser)
    = 1461
    anrechnungsfähiges Einkommen
    1 x KiG 184
    1 x ALG1 312 (342 ./. 30 FB)
    1 x Erwerbseinkommen:
    - 1450 ./. 280 (Unterhalt) ./. 310 FB ( §§ 11, 30 SGB II; bei höheren Werbungskosten, kann FB auch größer als 310 sein) = 860 (Erwerbseinkommen)
    = 1356 anrechnungsfähiges Einkommen


    => Bedarf > anrechnungsfähiges Einkommen => ungedeckter Bedarf 94 EUR => dürfte Wohngeldanspruch werden; falls nicht, Anspruch auf KiZ oder ALG2

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    Antwort von Nubby Nubby

    Ohje, das können ja dunkle Zeiten werden. . . Dann werden wir das mit der neuen Wohnung wohl lieber lassen =( Wär zu schön gewesen wenn unser Sohn mal im Garten hätte spielen können...heut zu tage gibt es ja leider keine Vernünftigen Spielplätze mehr...nun denn, kann ich nur hoffen das ich schnell Arbeit finde, aber auch das ist ja inzuwischen fast unmöglich wenn man eine "unflexible Mutter" ist...aber vielen Dank für Eure Antworten =)

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Grob überschlägig würde ich auch nichts betsätigen. 626 für zwei Erwachsene plus 251 für das Kind Zusammen mit der Warmmiete habe ihr ein höheres Einkommen. Vielleicht könnt ihr Wohngeld beantragen.

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