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ALG 2 und Witwenrente

Frage von coldi50 coldi50

Ist das richtig das die Witwenrente (Grundrente) in Höhe von 372€ nicht auf ALG2

angerchnet werden darf ??????

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Larah10 Larah10

    Grundrenten für Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz sind privilegiertes Einkommen und nicht anzurechnen. Alles andere wäre anrechenbares "sonstiges Einkommen". http://hartz.info/index.php?topic=17.msg33#msg33


     

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    Antwort von molei39 molei39

    doch, wird sie, sie zählt voll als Einkommen, zumindest war das so bei einer Bekannten, die bekam Witwenrente und deshalb noch ganze 4,-€ Hartz4

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Und da hat man sie nicht auf den vorrangigen Wohngeldanspruch hingewiesen ?!

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