Ist das richtig das die Witwenrente (Grundrente) in Höhe von 372€ nicht auf ALG2
angerchnet werden darf ??????
Ist das richtig das die Witwenrente (Grundrente) in Höhe von 372€ nicht auf ALG2
angerchnet werden darf ??????
Grundrenten für Witwen und Waisen (Hinterbliebenenrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz sind privilegiertes Einkommen und nicht anzurechnen. Alles andere wäre anrechenbares "sonstiges Einkommen". http://hartz.info/index.php?topic=17.msg33#msg33
doch, wird sie, sie zählt voll als Einkommen, zumindest war das so bei einer Bekannten, die bekam Witwenrente und deshalb noch ganze 4,-€ Hartz4
Und da hat man sie nicht auf den vorrangigen Wohngeldanspruch hingewiesen ?!