Hallo ich bin 22 Jahre alt alleinerziehend und ALG 2 Bezieherin, habe eine 3 jährige Tochter und möchte im April mit meiner Cousine die erwärbstätig ist zusammen ziehen ( 4 Raum Wohnung). Meine Frage ist, ist das überhaupt möglich weil ich ja ALG 2 beziehe und meine Cousine nicht und wie wird das dann vom Amt berechnet? 2 Drittel sind dann meine Mietkosten oder wie?? Ich möchte noch dazu sagen das ich umziehe um Mietkosten zu sparen und in dem Ort die Arbeitsmöglichkeiten für mich besser stehen bzw. Chancen auf eine Zweitausbildung. Bitte antworten! =)
ALG 2 und WG mit Cousine?
Antworten (2)
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ivonne82ivonne82
ihr bildet auf keinen fall eine bedarfsgemeinschaft. du hast anspruch auf, den vollen regelsatz (+mehrbedarf/e) und 2/3 der tatsächlichen angemessenen miete.
sollte der umzug innerhalb der gleichen kommune und ohne zustimmung erfolgen, wird die miete nur bis max. zur höhe der alten gezahlt und wenn eine nachzahlung aus der nebenkostenabrechnung entsteht wird diese auch nicht mehr übernommen.
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Larah10Larah10
http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Deine Cousine/ Mitbewohnerin muss dir bzw. dem Jobcenter keinerlei persönliche Auskünfte (z.B. zu ihrem Einkommen und Vermögen) erteilen. Sie hat mit deinem Leistungsbezug nichts zu tun, sofern sie dich nicht wirtschaftlich/finanziell unterstützt und Ihr (außer bei den Wohnkosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht. Sie muss nur für sich selber sorgen und eben ihren Mietanteil übernehmen.
Danke dir für deine schnelle Antwort! ;)