1

ALG 2 und WG mit Cousine?

Frage von limoso09 limoso09

Hallo ich bin 22 Jahre alt alleinerziehend und ALG 2 Bezieherin, habe eine 3 jährige Tochter und möchte im April mit meiner Cousine die erwärbstätig ist zusammen ziehen ( 4 Raum Wohnung). Meine Frage ist, ist das überhaupt möglich weil ich ja ALG 2 beziehe und meine Cousine nicht und wie wird das dann vom Amt berechnet? 2 Drittel sind dann meine Mietkosten oder wie?? Ich möchte noch dazu sagen das ich umziehe um Mietkosten zu sparen und in dem Ort die Arbeitsmöglichkeiten für mich besser stehen bzw. Chancen auf eine Zweitausbildung. Bitte antworten! =)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    ihr bildet auf keinen fall eine bedarfsgemeinschaft. du hast anspruch auf, den vollen regelsatz (+mehrbedarf/e) und 2/3 der tatsächlichen angemessenen miete.

    sollte der umzug innerhalb der gleichen kommune und ohne zustimmung erfolgen, wird die miete nur bis max. zur höhe der alten gezahlt und wenn eine nachzahlung aus der nebenkostenabrechnung entsteht wird diese auch nicht mehr übernommen.

    Kommentar von limoso09 limoso09

    Danke dir für deine schnelle Antwort! ;)

  • 0
    Antwort von Larah10 Larah10

    http://hartz.info/index.php?topic=24.0

    Deine Cousine/ Mitbewohnerin muss dir bzw. dem Jobcenter keinerlei persönliche Auskünfte (z.B. zu ihrem Einkommen und Vermögen) erteilen. Sie hat mit deinem Leistungsbezug nichts zu tun, sofern sie dich nicht wirtschaftlich/finanziell unterstützt und Ihr (außer bei den Wohnkosten und Grundnahrungsmitteln) getrennte Kasse macht. Sie muss nur für sich selber sorgen und eben ihren Mietanteil übernehmen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.