Hey Leutee,,,
Ich hab da mal ne Frage,,,
Eine Freudin bezieht ALG 2, jezz ist sie ohne dem Amt vorher bescheid zusagen umgezogen in eine andere wohnung, die jezz 40 euro teurer ist...
Der Umzug war aus Wut weil ihr innerhalb von 3 Wochen Fahrrad und Kinderwagen kaputt gemacht worden...
Was wird das amt jezz sagen oder tun wenn sie dem bescheid sagt ?
Blödsinn. Umzug ohne Zustimmung ist kein sanktionsfähiger Tatbestand im SGB II.