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ALG 2 und Umzug ????

Frage von Cici06 Cici06

Hey Leutee,,,

Ich hab da mal ne Frage,,,

Eine Freudin bezieht ALG 2, jezz ist sie ohne dem Amt vorher bescheid zusagen umgezogen in eine andere wohnung, die jezz 40 euro teurer ist...

Der Umzug war aus Wut weil ihr innerhalb von 3 Wochen Fahrrad und Kinderwagen kaputt gemacht worden...

 

Was wird das amt jezz sagen oder tun wenn sie dem bescheid sagt ?

 

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Antworten (5)

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    Antwort von orchidee28 orchidee28

    Das ist leider kein Grund umzuziehen...leider muss man dem Amt vorher bescheid sagen udn wie schon beantwortet wurde..wenn se pech hat bleibt se auf der überschüssigen Miete sitzen...meine Frage aber..was bitte ist mit der 3 monatigen Kündigungsfrist???? Die hat se hoffentlich eingehalten...wenn nicht...dann hat se wohl nen Problem...das Amt zahlt auch nicht für 2 Wohnungen..das gibt es aber dafür bedarf es andere Gründe........

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das einzige was passiert ist das die miete nur in höhe der alten gezahlt wird und wenn sie bei der nebenkostenabrechnung etwas nachzahlen muss( bei umzug innerhalb der kommune), wird dies auch nicht mehr von der arge übernommen. ansonsten kann nichts passieren, denn auch ein hartz4 empfänger darf entscheiden wo er leben möchte.

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    Antwort von diroda diroda

    Wenn sie nicht schnell das Amt über ihren Umzug informiert bekommt sie deshalb eine Sanktion.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Blödsinn. Umzug ohne Zustimmung ist kein sanktionsfähiger Tatbestand im SGB II.

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    Antwort von diroda diroda

    Die 40 Euro im Monat und die Umzugskosten muß sie selbst bezahlen. Die werden sagen das sie dumm war.

    Kommentar von Cici06 Cici06

    Aber Geld zahlen die ihr trotzdem in höhe der alten Miete oder ???

    Wir haben nur Schiss das die ihr das Geld streichen

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Schnell hingehen und bescheid sagen, das steht alles in dem Merkblatt unter Pflichten. Wenn sie wartet wird es schlimmer nicht besser. Einen Umzug kann sie nicht verheimlichen.

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Mit dem Grund bekommt sie wohl Schwieirigkeiten.

    Kommentar von Cici06 Cici06

    JA in wie fern ???

    Bekommt sie kein Geld mehr ???

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    persönliche Einschätzungen/Grüne  um einen Auszug/Umzug  aus einer Wohung erlaubt zu bekommen werden vom Leistungsträger nicht anerkannt. Zudem hätte der Umzug die Mietung der neuen Wohnung vom Amt gemnehgit werden müssen . Eben genau wegen der Angemessenheit der Miethöhe.  Es kommt jetzt auf das Bundesland an, bist du in Hessen dann wird es schwierig (sehr arm) bist in einem reichen Bayern BW (sehr reich) dann kann es glimpflicher abgehen obwohl die dundesweite Regelung überall gleich ist. Aber in den reichen Bundesländern ist man nicht so Korinthenscheisser mäßig drauf. 

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