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Alg 2 und Minijob

Frage von coldi50 coldi50

hallo, eine Bekannte bekommt Witwenrente ca. 420€, dazu bekommt sie ca.357€ für unterkunft u.heizung vom Amt. Nun möchte sie einen minijob von 400€ annehmen.soviel ich weiß bleiben ihr dann 240€ übrig (100€ freibetrag , bleiben 300€ davon nochmal 20% sind 240€ ) wenn ich richtig liege.sie kann dann die 240€ behalten und was ist mit den 357€vom Amt werden die gegen gerechnet ?????????

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Antworten (3)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Wenn deine Bekannte arbeitet, hat sie 130 EUR mehr als zur Zeit.
    Der Grund dafür, warum es keine 160 sind: die 30 EUR-Versicherungspauschale müssen schon in der Anrechnung der Witwenrente berücksichtigt worden sein. Das heißt im Rahmen des Erwerbseinkommens stehen sie ihr nicht noch einmal zu, sodass der Grundfreibetrag nicht 100 EUR ist, sondern nur 70 EUR (+ 20% von 300).
    Es werden also 270 EUR von der ARGE auf ihre 357 EUR angerechnet, sodass ein Restbedarf von 87 EUR bleibt, was dazu führen kann und müsste, dass die ARGE sie auffordert, Wohngeld zu beantragen.

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Bei Wohngeld hat man keinen Anspruch auf Hartz IV, deshalb müsste die ARGE den Restbetrag auszahlen. Ich bin übrigens bei meiner Berechnung unten davon ausgegangen, dass die Witwenrente 1:1 auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet wird, also noch kein Freibetrag anfällt. Fällt er dagegen an, dann stimmt natürlich deine Berechnung.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Von welchem Restbetrag redest du.
    Wenn nach anrechnungsfähiger Witwenrente + anrechnungsfähigem Erwerbseinkommen ein Restbedarf (nach SGB II-Recht) von 87 EUR bleibt, dann muss die ARGE mitnichten zahlen, wenn Wohngeld alternativ in Frage käme.
    H4 gibt es nur, wenn Einkommen + Wohngeld den Bedarf nicht decken; und zwar gibt es dann nur H4 und kein Wohngeld.

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Das Wohngeld, das sie dann bekäme, läge unter den 87.- €, die sie dann noch Anspruch auf Hartz-IV-Zahlung hätte. Erfahrungsgemäß ist Wohngeld immer niedriger als ALG II. Es kann sie doch keiner zwingen, die ungünstigere Variante zu wählen.

    Ich habe im Gegenteil erlebt, dass jemandem, der nicht in die Hartz-IV-Mühle geraten wollte und Wohngeld beantragt hat, gesagt wurde, er hätte keinen Anspruch auf Wohngeld, da er zu wenig verdiene und Einkommen und Wohngeld zusammen den Grundbedarf nicht decken, er solle Hartz IV beantragen (das ist wirklich kurios, aber solche Bestimmungen gibt es tatsächlich, ich las davon sogar mal in der Zeitung). Nur, weil er noch etwas Geld auf dem Konto hatte, bekam er dann doch noch Wohngeld.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Es kann sie doch keiner zwingen, die ungünstigere Variante zu wählen.
    Die Nachrangigkeit von Alg2 ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 12 a SGB II).
    Das heißt, wenn sie sich weigert, vorrangige Leistungen zu beantragen, kann ihr generell die Hilfebedürftigkeit aberkannt werden.
    Wie gesagt: der Grundbedarf nach Alg2 ist das Minimum; wenn das mit Wohngeld nichr gedeckt werden kann, weil das WG zu niedrig ist, dann muss es Alg2 werden.

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    Antwort von Claud18 Claud18

    Sie kann insgesamt 160.- € von ihrem Verdienst behalten (20% von 300.- € sind 60.- €, hinzu kommt der Freibetrag von 100.- €), der Rest wird auf die Leistung angerechnet. Sie würde dann nur noch 117.- € für Unterkunft und Heizung bekommen.

    Kommentar von coldi50 coldi50

    der freibetrag wurde doch schon von den 400€ job abgezogen, also bleiben noch 300€ übrig und davon gehen nochmal 20% weg, sind doch 60 €, also 240€ bleiben ihr. oder ??????

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Diese Berechnung ist nicht richtig. Es werden nicht 20% abgezogen, sondern 20% darf sie behalten (außer den 100.- €).

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Mir ist bekannt, dass man 100 € und die entstandenen Unkosten, z.B. Fahrtkosten behalten darf. Der Rest wird mit ALG 2 verrechnet. Lohnt also kaum, besser noch nen 2. Minijob annehmen und raus aus Hartz 4. Falls es neue Richtlinien gibt, lasse ich mich gern verbessern.

    Kommentar von Claud18 Claud18Claud18

    Die 100.- € sind eine Werbungspauschale, Fahrkosten usw. sind darin schon enthalten. Nur wer über 400.- € verdient, kann höhere Werbungskosten geltend machen, muss diese aber nachweisen. Zwei Minijobs darf man auch nicht annehmen, sie werden dann beide sozialversicherungspflichtig.

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