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ALG 2 - Trennung Ehe

Frage von Mustang2009 Mustang2009

Servus,

meine schwester hat sich vor 1 Monat von ihren Mann getrennt sind aber noch verheiratet, nun will sie dies den Arbeitsamt mitteilen. Nur leider ist es so das ihr noch Mann arbeiten geht und noch nicht ausgezogen ist aus der Wohnung er hat sein eigenes Zimmer in der wohnung wo er sich aufhält. Meine Schwester will aus der Wohnung aber nicht ausziehen, wird dies jetzt noch als Ehe angerechnet beim Arbeitsamt oder als getrennt? Wird sein Einkommen mitberechnet bei ihr jetzt weiterhin?

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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von uli67 uli67

    Also ich würde erstmal sagen: Alles wie gehabt. Aber muss man bei einer Scheidung nicht getrennte Wohnungen haben?

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    ist noch keine scheidung nur getrennt.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Man kann auch in derselben Wohnung getrennt leben.

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    sie haben auch 2 kinder nur sie sollen das schonend beigebracht bekommen, das sie sich getrennt haben deshalb wohnt er noch in der Wohnung.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    sowas geht nur schwer begründbar vorm amt....

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    sie hat beim Notar angegeben das sie auf Unterhalt verzichtet.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    sie kann aber nich auf ein recht verzichten wenn sie unterhalt benötigt..oder hat sie eigenes einkommen? dann ja...

  • 1
    Antwort von oberaden oberaden

    man kann auch innerhalb einer wohnung getrennt leben das muß nur eindeutig ersehbar sein...also getrennte betten und küchen....so ungefähr..

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    bei der küche ist es so, das er selber einen Kühlschrank im Zimmer hat sowie geschirr usw.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    dann also getrennte "haushalte" dann ist es auch gut so...

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    muss er unterhalt zahlen an ihr.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    wen er verpflichte ist ja...weiß aber das amt...die sorgen schon dafür das er seiner unterhaltsverpflichtung nachkommen soll...

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    er verdient 1200€ bezalt hälfte Miete, Kredite, sowie schulden ab hälfte strom usw... Da bleibt ihn selbst 300€ nur zum leben.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    wie gesagt amt fragen..und für seine schulden ist er selbst verantwortlich..interessiert das amt nich...

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    sie will keinen Unterhalt sie hat sich getrennt und da sieht es wieder anders aus.

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    ob sie ihn will oder nicht interessiert nicht...wenn er unterhaltverpflichtet ist muß sie das geld nehmen es wird vom amt sonst nix kommen dann...

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Sie sind dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr, wenn sie nachweislich getrennt leben - auch in der gleichen Wohnung.

    Aber Deine Schwester hat Unterhaltsansprüche an ihren Mann, zumindest Ehegattenunterhalt bis zur Scheidung.

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    der verdient doch selber nicht viel...

    Kommentar von attione84 attione84attione84

    100%muß er trotzdem etwas zahlen denn er zahlt ja auch nur die halbe miete dann und hat somit mehr zum leben für sich.Glaub mir die werden schon dafür sorgen das er nicht zu viel hat.Lg

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    ihr mann muss ihr ehegattenunterhalt bezahlen...und zwar soviel, das sie nicht schlechter gestellt ist als vorher

    Kommentar von Mustang2009 Mustang2009

    er verdient aber nur 1200€ hat selbst noch unterstützung bekommen vom Arbeitsamt.

  • 0
    Antwort von attione84 attione84

    Wenn sie unter einem dach leben wird sein geld auf jeden fall mit angerechnet,sonst könnte ja jeder kommen und sagen wir sind jetzt getrennt und doppelt eld kassieren.Sie soll sich schnellstens ne eigene Wohnung nehmen,sonst wirds schwierig!Lg

  • 0
    Antwort von Nikodemus Nikodemus

    da gibts sogenannte G-urteile wie bei solchen fällen zu verfahren ist Lebensgemeinschaft-bedarfsgemeinschaft usw. Infomaterial liegt bei den jeweiligen Agenturen für Arbeit aus...

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    Antwort von mig112 mig112

    Solange sie nicht (nachweislich?) von Tisch und Bett getrennt sind, wird sich amtsseitig nichts ändern...

    Kommentar von attione84 attione84attione84

    DH da stellen die sich quer!

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    egal die sind in der beweispflicht..sollen sie halt vorbeigehen und nachgucken

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