ALG 2 +partner selbstständig , heiraten?

5 Antworten

Nach einer Heirat seid ihr automatisch eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in dieser kann man sich nicht aussuchen,wer Leistungen bekommt und wer nicht bzw.möchte,entweder es steht euch allen etwas zu,weil euer Einkommen nach Abzug von Freibeträgen euren Bedarf nicht deckt oder eben nicht !

Wenn er es dann nach 3 Jahren Selbstständigkeit immer noch nicht geschafft hat,zumindest seinen Bedarf zu decken,dann wird es sicher Auflagen vom Jobcenter geben.

Denn es wird hier sicher keine Selbstständigkeit über Jahre hinweg gefördert,wenn hier keine Aussicht auf ausreichend Einkommen besteht.

Auch andere Bezieher von ALG - 2 Aufstockung müssen ihren Verpflichtungen nachkommen,die Bedürftigkeit so gut es geht zu verringern oder sogar ganz zu beenden.

Und das kann auch bedeuten,dass er sich dann entweder einen neuen Job suchen muss und die Selbstständigkeit aufgeben muss oder halt eine Nebentätigkeit annehmen muss,um die Bedürftigkeit zu mindern oder zu beenden.

Das trifft dann natürlich auch auf dich zu,wenn das Kind dann 3 Jahre alt ist bzw.die Betreuung des Kindes sichergestellt ist,dann musst auch du alles zumutbare an Beschäftigung annehmen um die Bedürftigkeit zu mindern oder zu beenden.

Solange ihr noch nicht verheiratet seid oder euch freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt und noch kein Jahr zusammen lebt,dann dürfte das Einkommen des Freundes nicht auf euren Bedarf angerechnet werden.

Euch stünden dann zumindest weiterhin eure Regelsätze + Alleinerziehenden Mehrbedarf zu,abzüglich eurer anrechenbaren Einkommen,wenn ihr nachweislich keine Kosten für die Unterkunft aufbringen müsstet.

Sobald ihr verheiratet seid, bildet ihr eine BG. Dann wird euer gemeinsames Einkommen abgefragt.

Das bedeutet für einen Selbständigen eine totale Kontrolle über seine geschäftlichen Aktivitäten. Jede Ausgabe die mehr kostet als paar Bleistifte muss VORHER vom JC abgesegnet werden.

Ich habe schon einen Bearbeiter erlebt, der einfach alle Einnahmen als Gewinn betrachtet hat, ohne die notwendigen Betreibsausgaben abzuziehen. Das musste erst ein Anwalt richtigstellen.

Über die Bildung nötiger Rücklagen will ich garnicht erst nachdenken.

Bei einem enfachen Dienstleistungsgewerbe von zu Hause ausm mag das noch funktionieren, aber ein umfangreicheres Geschäft ist mMn so nicht machbar.

Mein Rat:

Wartet mit der Hochzeit, bis das Geschäft ein stabiles auskömmliches Einkommen garantiert und du wieder arbeiten kannst.

Die Betrachtung von Seiten des JC hat Isomatte schon korrekt dargestellt.

Es gibt da eine Regelung er muss nur aufkommen wenn das geld reicht und das tut es nicht die können niemanden dazu zwingen seinen job aufzugeben und wo anderster anfangen soll nur damit die nicht aufkommen müssen! Es gibt genug familien die arbeiten und das geld vorne und hinten nicht reicht die bekommen auch Unterstützung in form von alg2 man muss dann nur jeden monat erneut vorlegen wieviel man verdient hat! Andernfalls wende dich an deinen zuständigen Sachbearbeiter und erkläre ihm die Situation wenn er menschlich ist wird er es verstehen und euch tipps und Ratschläge geben! Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Weil ich keine Familie habe :( die kleine hat keinen Vater und ich Panik das wenn mir was passiert sie dann ins heim muss, bin selbst ein heimkind gewesen :( 

Warum wartet ihr, der Einfachheit halber nicht mit der Hochzeit ab, bis sein Geschäft besser läuft?