Hallo, ich habe einen neuen ALG2 Bescheid zugeschickt bekommen der erheblich (immerhin 266€ weniger) vom vorigen abweicht. Kenn mich mit den § leider nicht aus. Darauf stand folgende Begründung:
Der Bescheid vom .... wird gemäß §44 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 40 Abs. 1 SGB 2 zurückgenommen, da ab dem 01.02.2012 das vollständige Einkommen, hier Unterhalt für Ihre Kinder...., in die Bedarfsrechnung einfließen muß. Vorliegend wird für Kind 1 ein Höchstbetrag in Höhe von 184,00€ Ihnen als Einkommen zugerechnet. Für Kind 2 beträgt der Überhang des Kindergeldes 80,50€ welches Ihnen als Einkommen zugerechnet wird.
Ist das denn so richtig, ich dachte immer es wird sowieso alles zusammen gerechnet.
Nein von einer Rückforderung ist nicht die Rede, ich dachte es gibt vielleicht ein neues Gesetz von dem ich noch nichts weis.