Ich finde auf meinem ALG 2 Bescheid immer die Angabe Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung . Ich wohne mit meinem Mann in einem Einfamilienhaus , was meinen Eltern gehört. Wir haben Niesbrauchrecht. Das heizt , Wir brauchen zwar keine Miete bezahlen , aber müssen für alle Kosten selber aufkommen. Was versteht die ARGE unter "angemessen" Ich konnte nirgends irgend welch genauen Angaben finden , wie das berechnet wird und was mir wirklich zu steht. Dazu muß ich sagen , das wir Heizkosten in Form von Kohlen erstattet bekommen . Aber wie berechnen sich angemessene Kosten für wohnen?
ALG 2 Kosten für Unterkunft
Antworten (8)
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elenoreelenore
Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten werden auf Angemessenheit überprüft, erst dann bekommt man den entsprechenden Bewilligungsbescheid.
Ausführlich unter: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/unterkunft-und-heizung.html
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ARGE übernimmt die tatsächlich anfallenden Kosten, in eurem Fall also die Betriebs- sowie die Heizkosten.
Diskussionen könnte es allenfalls bzgl. der angemessenen Wohnraumgröße geben, allerdings gelten in solchen Spezialfällen andere Kriterien als für angemieteten Wohnraum.
Einfach bei der ARGE nachfragen; vor allem auch fragen, welcher Art die Kostennachweise sein sollen. -
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elenoreelenore
Nachtrag: Die angemessenen Kosten fürs Wohnen sind abhängig von der Personenanzahl. Ist man alleinstehend, ist man in einer Bedarfsgemeinschaft integriert - ist der Ausgangspunkt für eine angemessene Berechnung.
Als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 45 m². Diese erhöht sich um jede weitere im Bedarfshaushalt lebende Person um 15 m².
Schau auch mal hier rein: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/angemessene-wohnkosten.html
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krawallookrawalloo
Ja aber was ist angemessen ? Ich zahle Strhom , Wasse , Müll ,Schornsteinfeger , Grunssteuern , Nach was richtet sich , wass angemessen ist?
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ivonne82ivonne82
garnicht. da ihr auch nichts zahlt dafür das ihr da wohnt werdet ihr auch kein geld dafür von der arge bekommen. die kosten der unterkunft sind in tatsächlicher höhe von der arge zu zahlen.
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Plinfa74Plinfa74
wenn du nichts bezahlen mußt, bekommst du auch kein Geld, es wird nur Geld für tatsächlich entstehende Kosten erstattet und auch nur bis zu einem bestimmten (sehr niedrigen) Betrag. Für das Wohnen als Solches bekommst du kein Geld als Zusatzverdienst.
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wouongwouong
Schau doch mal auf diese Seite,
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/
ich glaube dort kann man Dir weiter helfen
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AlustrielAlustriel
Die Arge orientiert sich am örtlichen Mietspiegel und den Nebenkosten z. B. Müll etc. Liegen eure Kosten in diesem Rahmen sind die angemessen.
der örtliche mietspiegel ist in dem fall egal. sie zahlen ja keine miete also haben sie auch keinen anspruch auf kosten für unterkunft. sie hätten nur anspruch auf angemessene nebenkosten.