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alg 2 in deutschland,werde im september nach österreich übersiedeln .was steht mir finanziell zu.

gefragt von teddyines am 15.08.2008 um 15:44 Uhr

welche finanzielle hilfe stehen mir zu ,wenn ich ohne job nach österreich übersiedele.war vorher alg 2 -empfnger.kann mir jemand helfen .danke ines


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danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 15. August 2008 15:47
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Und welchen Grund willst du dem Amt für den Umzug angeben?? Die genehmigen es nicht ohne trifftigen Grund. Ich würd erst mal arbeiten bevor ich den nächsten Staat auf der Tasche liege.

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 15. August 2008 15:49

ha ha ,das ist gut habe mich nicht getraut es zu schreiben 2xDH

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:03

ich werde nach österreich verziehen ,da ich einen ösi heirate.werde natürlich ab januar mir einen job suchen.will niemanden auf der tasche liegen .

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 15. August 2008 16:08

Auch dann wird das Amt den Umzug nicht finanzieren.

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:11

ich brauche keine umzugskosten vom amt.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 15. August 2008 16:18

Sobald man da ist sagt keiner, oh schön das sie da sind hier ist ihr Job. Ich würd mir ja mal jetz schon etwas suchen. Das kann man mit Sicherheit auch von hier aus. Dann muß man erst garnicht irgendwelche andere Hilfen in Anspruch nehmen.

Kommentar von Bluce am 15. August 2008 16:15

Dann kann ja dein Mann für dich aufkommen...

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:28

wird er auch.bin es nur nicht gewöhnt einem mann auf der tasche zu liegen .bin schon auf job suche.


anonym
beantwortet von zauberfeetina am 15. August 2008 15:55
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hallo

also ich bin österreicher, und hier bekommst du nicht einfach geld, einfach weil es toll ist.... bei uns bekommt man 60 % arbeitslosengeld von dem gehalt welches du als letztes erhalten hast, und dies dann auch nur für ein jahr. in diesem jahr musst du sämtliche kurs und schulungen machen. wenn das jahr um ist, dann darfst du sozialhilfe empfangen das ist dann sooo wenig das du ohnehin nicht damit leben kansnt. dieses geld musst du dann irgendwann wieder zurückzahlen.......... wenn du kommst und gar nichts gearbeitet hast, dann kriegst auch gar nichts.....!! nicht mal einer der bei uns selbstständig ist kriegt geld vom arbeitsamt wenn er dann pleite geht..... usw.... ( viel spass dann)

lg

tina

Kommentar von Ef84664384d3dc07f2959ff5a36c7c26smallGFOLJ am 15. August 2008 15:59

So ist es!

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:05

danke für deine antwort.ich werde einen ösi heiraten und mir natürlich einen job suchen .will niemnden auf der tasche liegen .habe hier in deutschland über 20 jahre gearbeitet.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. August 2008 15:57
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Glaubst Du wirklich, dass die Österreicher auf jemanden ohne Job warten?

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:07

glaub ich sicher nicht ,werde heiraten und deshalb übersiedeln und will keinem staat auf der tasche liegen .


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 15. August 2008 15:52
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In Österreich hast Du erst nach 6 Monaten Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Du mußt also hier sechs Monate arbeiten dann bekommst Du Arbeitslosengeld.


malli
beantwortet von malli am 15. August 2008 15:55
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ja in österreich erstmal nix!du bist ja deutscher und musst erstmal ösie werden.und die arge fördert dich erst wenn du einen job in österreich hast und deshalb umsiedelst




Kommentar von Ef84664384d3dc07f2959ff5a36c7c26smallGFOLJ am 15. August 2008 16:00

DH


Berserker
beantwortet von Berserker am 15. August 2008 15:53
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Erkundige Dich in Österreich. Die Arge wird sich nur darüber freuen, das sie einen weniger zu betreuen haben.

Kommentar von teddyines am 15. August 2008 16:06

werde ich mchen und bin froh ,wenn ich der rge entfliehen kann .werde heiraten und mir nen jo suchen .


wim50
beantwortet von wim50 am 15. August 2008 15:53
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Hier aus Deutschland steht dir dann gar keine Hilfe mehr zu, da sie nur dann gewährt wird, wenn der Empfänger seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat.


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