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ALG 2 (Hartz 4) Kindergeld und Versicherungspauschale

Frage von radiodjhh radiodjhh

Hallo,

ich würde gerne wissen wie es mit der Versicherungspauschale bei ALG 2 ist. Ich habe vor kurzem einen Bewiligungsantrag erhalten aber die Versicherungspauschale (30 Euro) wurden nicht berechnet obwohl ich Kindergeld für meinen Sohn beziehe. Soll ich Widerpruch einlegen oder hat die Arge das richtig berechnet.

Danke für antworten

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Antworten (2)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    wird das kindergeld einem volljährigen oder minderjährigen als einkommen zugeordnet?

    bei minderjährigen wird die versicherungspauschale nur gewährt wenn er/sie selbst eine versicherung abgeschlassen hat und dies nachweisen kann. bei volljährigen ist die versicherungspauschale immer ohne nachweis über eine abgeschlossene versicherung zu gewähren, wenn diese nicht bereits auf ein anderes einkommen gewährt wird. siehe hierzu § 6 Abs. 1 Nr. 2 ALG IIVo.

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    Antwort von rusiha980 rusiha980

    Nur bei Einkommen gilt die Versicherungspauschale für den Monat, in der das Einkommen eintraf-

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