1

ALG 2 hab jetzt arbeit, mein partner nicht

Frage von Pollyanna1984 Pollyanna1984

hallo

meine frage lautet heute: ich hab seit neusten arbeit, (ja finds toll) und mein freund aber nicht. er ist noch im bezug von alg II. meine eltern haben mir nun gesagt das, da wir erst seit okt 2011 zusammen wohnen mein freund nicht bei mir angerechnet werden darf, erst nach einem jahr zusammen wohnen, da wir wohl noch im findungsjahr sind. Meine eltern haben das im fernsehen gesehen, ich wollte nun mal fragen ob das stimmt, wo das steht, und bräuchte da mal nen gesetzesauszug zur beweisführung. ^^

kennst sich da jemand aus??

bitte nur sinnvolle antworten danke...

wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ;)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 0
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das findet ihr im §7 sgb2 abs 3 u. 3a.

    darin jedoch nur das das jobcenter erst nach einem jahr von einem willen für einander einzustehen ausgehen kann. habt ihr jedoch bereits beim einzug freiwillig eine bedarfsgemeinschaft angegeben, habt ihr bereits zugegeben das dieser wille besteht.

  • 0
    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    Ja,stimmt,siehe nach unter www sozialgesetzbuch de, Bundessozialgericht de, bmas de

    Kommentar von Pollyanna1984 Pollyanna1984

    aber weißt du auch nen absatz... weil müsste das jetzt komplett lesen um das zu finden ^^

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.