hallo
meine frage lautet heute: ich hab seit neusten arbeit, (ja finds toll) und mein freund aber nicht. er ist noch im bezug von alg II. meine eltern haben mir nun gesagt das, da wir erst seit okt 2011 zusammen wohnen mein freund nicht bei mir angerechnet werden darf, erst nach einem jahr zusammen wohnen, da wir wohl noch im findungsjahr sind. Meine eltern haben das im fernsehen gesehen, ich wollte nun mal fragen ob das stimmt, wo das steht, und bräuchte da mal nen gesetzesauszug zur beweisführung. ^^
kennst sich da jemand aus??
bitte nur sinnvolle antworten danke...
wer rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ;)
aber weißt du auch nen absatz... weil müsste das jetzt komplett lesen um das zu finden ^^