ALG 2 Fahrtkostenerstattung für Praktikum des Kindes?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sprich mit deinem Vermittler; möglich wäre es, wenn nicht der Praktikumsbetrieb - wie eigentlich üblich - dafür aufkommt; das Ganze wird allerdings davon abhängen, für wie wichtig und zielführend in Hinblick auf deine berufliche Eingliederung dein Vermittler das Praktikum hält.

Eventuell über die Hilfe zur Teilhabe versuchen- vorausgesetzt der Frager ist noch Schüler.

Für ein Praktikum muss der Arbeitgeber ein angemessenes Gehalt zahlen. Dies wird dann (nach Bereinigung laut SGB II § 11b - inkl. Fahrkosten!) auf den Bedarf der Gemeinschaft an ALG II angerechnet.

Will oder kann der Arbeitgeber kein angemessenes Gehalt zahlen, dann kann er dies beantragen beim Jobcenter. Dann zahlt das Jobcenter einfach weiter das ALG II für den Praktikanten - und der Arbeitgeber kann sogar noch Zuschüsse erhalten:

SGB III § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Beim ALG II gilt das in Verbindung mit SGB II § 16 Absatz 1.

Alle anderen Praktika sind sittenwidrig. Oder kennt wer eine Ausnahme? Etwa Kaffeekochen bei der Caritas für lau?

Gruß aus Berlin, Gerd

Müssten übernommen werden ,aber was ich weiss nur ein Teil ,kommt aber auch auf die Arbeitstelle an wo du dein Praktikum machst.Manche übernehmen einen Teil der Fahrkosten andere nicht.In dem Fall wärst du als Bufdi besser dran ,da wird es übernommen die Fahrkosten.

Bei einem Schulpraktikum eigentlich kein Problem - wen es ein praktikum ist um eine Ausbildungsstelle zu bekommen sollte das auch möglich sein ... einfach mal mit dem Jobcenter sprechen ...