Alg 2: Erstaustattung für Wohnung, Kassenzettel?

2 Antworten

Das machen die Jobcenter wie sie lustig sind,manche möchten Belege haben,anderen ist es egal,aber deine jetzigen Belege kannst du wegwerfen,die nutzen dir nichts mehr,zumindest nicht als Nachweis fürs Jobcenter,wenn sie diese sehen möchten !

Ich würde sofort mit dem weiteren Anschaffen von Einrichtungsgegenständen aufhören,denn du bekommst nur das genehmigt,was dir tatsächlich noch fehlt.

Deine Belege bringen erst etwas,wenn du deinen Bescheid über die Höhe bzw.Zuwendung für deine Erstausstattung bekommen hast,dann kannst du von deinem Geld einkaufen und ggf.die Belege sammeln,wenn sie diese sehen wollen.

Kannst also von deiner Liste alles streichen,was du dir bis jetzt gekauft hast,weil das benötigst du jetzt nicht mehr und dafür gibt es auch nachträglich kein Geld mehr.