ALG 2 Empfängern werden Krankenkassen Schulden erlassen?

3 Antworten

du musst dafür einen Antrag bei der Kasse stellen. Aber es gibt eine Voraussetzung, die gerne überlesen wird:

Von den Neuregelungen profitieren insbesondere Personen, die sich trotz der seit dem 1. April 2007 bestehenden Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung verspätet oder noch nicht bei einer Krankenkasse gemeldet und dadurch Beitragsschulden angehäuft, aber nie Leistungen in Anspruch genommen haben.

Schreibe deine Krankenkasse an und stelle Antrag nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V auf Erlass