Au f die Nachfrage bei der ARGE wurde er rausgeschmissen ohne etwas zu bekommen. Hat die ARGE Recht dazu oder steht dem Vater was zu. Wer kennt sich damit aus?
ALG 2 Empfänger kriegt übers Ferien besuch von seinem Sohn und hat keine Geldmittel dafür bekommen.
Antworten (8)
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6Antwort von
GlatteisGlatteis
Von wo der Sohn kommt, sollte er auch finanziert werden, wie sonst auch, oder nicht?
Apropos: Mein Sohn besucht mich die Hälfte meiner Zeit, und ich meinen Sohn die andere! Ich will GELD! -
5Antwort von
sheela2011sheela2011
Lass es, hier bekommst Du keine befriedigende Antworten, nur Hauen und stechen,Hartz IV Empfänger werden in diesem Forum nur wie Abschaum behandelt, leider, versuche es mal hier, hier triffst Du auf Menschen denen es genau so geht und die bereit sind zu helfen und Verständnis habe, dort wird Dich auch keiner beleidigen:
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1hoss431hoss43 1000 DH! Leider kann ich nur 1x klicken!
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5Antwort von
moin390moin390
Solche Fragen solltest Du nicht hier stellen. Es gibt hier sehr viele Leute die Alg II Empfänger grundsätzlich für Schmarotzer halten und sie nur beschimpfen. Dabei denken sie nicht daran dass sie selber auch ganz schnell in so eine Lage kommen können. Ich finde das schlimm. Das Fernsehen trägt auch zu dieser Meinung bei. Ständig werden dort Leute gezeigt die wie die Made im Speck leben, den Staat besch..ssen und nebenbei Alg II kassieren. Du solltest Dich mit der Frage an ein Arbeitslosenforum wenden, dort kann Dir sicher geholfen werden. Hier gibt es z.B. eins. Viel Glück! http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
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1hoss431hoss43 1000 DH! Leider kann ich nur 1x klicken!
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SchnuffduffSchnuffduff -
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4Antwort von
primusvonquackprimusvonquack
Wer finanziert denn den Lebensunterhalt des Sohnes, wenn dieser nicht bei seinem Vater ist? Von da muß das Geld für den Aufenthalt beim Vater kommen.
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primusvonquackprimusvonquack Schließlich bekommt die Person oder Organisation, wo der Junge sonst ist in dieser Zeit das Geld, oder müsste es aufbringen.
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3Antwort von
liveDetihWliveDetihW
du wirst doch nicht erst seit gestern wissen das dein Sohn länger zu Besuch kommt .... Wenn ich weiß das meine Kids z.b zu Oma in den Ferien fahrn leg ich auch immer Geld beiseite ..gib nen Teil vom Kindergeld mit zu ..red doch einfach mal mit deinem EXPartner drüber ...vllt könnt ihr euch ja auch so einigen ...
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jumbajumba tja du bekommst auch kindergeld. der kv hier aber net. wo bekommt er denn das kindergeld her?
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1Antwort von
jumbajumba
hi, du kannst einen antrag auf leistungen für den sohn bei der arge stellen. er gehört für die zeit des umgangs zu deiner bedarfsgemeinschaft u. hat in dieser zeit auch anspruch auf leistungen. stelle den antrag auch formlos, gib ihn ab u. sollte es eine ablehnenden bescheid geben, dann geh in widerspruch. in der zwischenzeit gehe in eine sozialberatung der caritas, diakonie, awo oder ähnliches. zum widerspruch nimm dir einen anwalt für sozialrecht. dafür musst du dir hier von divs nicht dumm kommen lassen, das ist eine ganz legitime frage, auf die man einfach nur normal antwortet u. wenn man es nicht weiß den sabbel hält. sollte die sb dich das nächste mal aus dem zimmer werfen, geh zum teamleiter oder wende dich an das beschwerdemanagement in nürnberg.
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0Antwort von
KolumnaKolumna
Das ist normal, wer Besuch erhält bekommt nunmal nicht extra Geld. Die Mutter kassiert doch den Beitrag für das Kind - also wende Dich dahin.
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jumbajumba wer lesen kann ist klar im vorteil.
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fragenwichtig Hallo, ich bin dann wohl die berühmte Ausnahme, die sich in die Situation hineindenken kann ;-)
Also normalerweise ist es so, dass beim Wohnraum auch ein Zimmer für den Sohn mitberechnet wird, es ist nicht zumutbar bei Papa im Bett zu schlafen und dann wird in der Regel auch ein höherer Anteil an den Vater gezahlt, damit er Geld für seinen Sohn hat, wenn diser Ferien, Wochenenden bei ihm verbringt. In anderen Orten wird das automatisch von der Leistungsabteilung mitgezahlt, wenn ein Nachweis über gemeinsames Sorgerecht Umgangsrecht etc. vorgelegt wird.
Geh zuerst zu deinem Fallmanger/In / persönlichen Ansprechpartner, der oder die soll sich mit der Sachleistung in Verbindung setzen, wenn das nicht klappt Beschwerde beim Sachgebietsleiter der Leistungsabteilung und Beschwerde einreichen.
Übrigens möchte ich hier auf Grund meiner beruflichen Erfahrung mal klarstellen, dass der Anteil prozentual verschwindend gering ist, die Im ALG II Bezug wirklich schmarozen. Im TV sind nur ein paar Spinner, die mal kostenlos in einem Nobelhotel wohnen wollen und Geld dafür bekommen, das sie in einer Talkshow auftreten. Und viele der Fallmanager stehen unter einem sehr hohen Druck, wenn sie den Job nicht angenommen hätten, der übrigens überall bis Ende 2010 befristet ist, können sie genauso "Hartz 4 Empfänger" werden.
(Die zweite Hälfte deiner Antwort ist zwar witzig, aber nicht so nett!!)
Trotzdem, ich finde, du hast Recht: lebte der Sohn ständig beim Vater, gäbe die Arge Geld für ihn, denn selbstverständlich werden Kinder berücksichtigt.
Das Kind lebt aber offensichtlich bei der Mutter.
Wegen der Ferien muss der Vater dann eben die Mutter ansprechen, die sonst das Kind "ernährt", dass es einen Zuschuss mitbringt. Sie spart ja die Kosten ein, solange der Sohn verreist ist. Man muss sich eben einigen, auch wenn man sich nicht grün ist, dem Kind zuliebe.
Ja, so war das gemeint! Danke!!