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ALG 2 Einkommen

Frage von Morina Morina

Hi, Bafögerhöhung um 59,-€ ... bis dato wurden meienr Ehefrau ca. 40,-€ anzurechnendes Einkommen berechnet. Sie hat dann 370,- Alg 2 bekommen.

nun seit der Bafög-erhöhung wurde alles neu berechnet und nun werden ihr 220,-€ anzurechnendes Einkommen berechnet. Da gibts meiner Meinung nach nur folgende Möglichkeiten - kenne mich da nicht so gut aus 1) Es gibt ein "Limit" das ich MAXIMAL verdienen darf, alles was da drüber geht wird meiner Frau angerechnet. Bisher hätte demnach mein Einkommen dieses Limit um 40,-€ überstiegen. Das würde aber dann nicht diesen extremen Anstieg auf 220,-€ erklären. D.h. es wurde vom Gesetztgeber auch dieses "LIMIT" heruntergesetzt. nämlich um ca. 120,-€. Trifft dieser Fall zu? Wurde dieses "Limit" vom Gesetzgeber heruntergesetzt? 2) es gibt nicht EIN bestimmtes Limit sondern bestimmte Bereiche von Einkommensbeträgen. D.h. falls mein Einkommen im Bereich von 400 bis 550 liegt dann wird halt 500 als Limit genommen und alles was dann die 500 übersteigt wird der Frau angerechnet. D.h. durch meine Erhöhung des Bafögs bin ich jetzt eine höhere Gruppe gerutscht demnach wird meiner Frau mehr angerechnet. Trifft dieser Fall zu? 3) die vom Jobcenter haben sich bis jetzt einfach verrechnet .. die haben meienr Frau bis jetzt zu wenig verrechnet und hams jetzt k

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Antworten (2)

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Ihr habt Anspruch auf eine nachvollziehbaren Bescheid. Bei der ARGE erklären lassen, ggf. nachweislich schriftlich Widerspruch einlegen , beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und zum Sozialrechtsanwalt (mit dem Schein kostet das max. 10 € Eigenbeitrag). Bei einer Einkommensveränderung von nur +59 € (und keinen sonstigen Veränderungen) kann das bei den genannten Zahlen so eigentlich nicht hinkommen.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Es gibt feste ALG2-Sätze für den Lebensunterhalt und darüber hinaus die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Dann gibt es eine feste Grenze für anrechnungsfreien Zuverdienst - darüber wird angerechnet. Da wurde in den letzten Monaten nichts dran geändert. Die ganze Berechnung steht aber relativ nachvollziehbar im Bescheid. Den musst du duchtgehen und verstehen lernen. Dann kannst du auch evtl. Rechenfehler erkennen.

    Kommentar von Morina Morina

    ja der einzige Unterschied in den beiden Bescheiden ist eben das angerechnete Einkommen. Bevor mir das Bafög erhöht wurde stand auf dem alg2-Bescheid meiner Ehefrau "anzurechnendes Einkommen": 40 euro ... jetzt nach der Bafög eröhung um 59 euro .. steht da jetzt 220 Euro .. das kann doch garnet sein .. meine Fra bekommt jetzt anstelle von 370 nur noch 190 .. ich checks net

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Ist bei deinem Einkommen berücksichtigt worden, dass du die halbe Miete zahlst? Wie hat dir die Bearbeiterin die Anrechnung deines Einkommens vorgerechnet? Mit einem pauschen Verweis auf irgendwelche Gestze lasse ich mich in solchem Fall nicht abspeisen. Genau nachrechnen und belegen, sonst bleib ich auf dem Stuhl sitzen ... und mein Zeuge auch, den ich sicherheitshalbe dabei habe. Im mom ist es erstmal wichtig, formal Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, damit keine Fristen verstreichen - schriftlich - abgeben mit Quittung.

    Kommentar von Morina Morina

    wie man auf diese 40,- bzw. nun auf die 220 kommt ist niergends aufgelistet. Ich weiß nur, dass sich ja außer der Bafögerhöhung sonst nichts anderes geändert hat. Ich werde aufjedenfall mal Widerspruch einlegen

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