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ALG 2 eheähnliches Verhältnis und Arbeitsaufnahme bei ihm warum hat sie dann keine Ansprüche?

gefragt von PelvisPelvis am 24.02.2008 um 18:37 Uhr

Mein Freund hat nun glücklicher weise wieder Arbeit. Nun habe ich erfahren, dass weil wir in einer eheählichen Gemeinschaft leben, ich keinen Anspruch mehr auf Zahlungen haben werde. Er wird ca 1100 Euro verdienen und damit wären wir dann über dem Satz. Nun frage ich mich, ob man diese Regelung anfechten kann und ob es Erfolgsversprechend ist. weil ich einfach finde, dass es nicht sein darf, dass der eine dem anderen gegenüber zwangsmäßig Unterhaltsverpflichtet wird. Vielen Dank und liebe Grüße


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Reply


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 24. Februar 2008 18:41
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wenn ihr eine eheähliche Lebensgemeinschaft habt ist das schon richtig so. Da gibts nix anzufechten. Stell Dir mal vor, was der Staat, also wir, dann noch mehr draufzahlen müsste.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 24. Februar 2008 18:48

So ist es. DH


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 24. Februar 2008 18:38
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Wie ist deine Frage??? Hast ja alles richtig interpretiert...Stimmt alles so, so ist die Gesetzlage!!!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 24. Februar 2008 18:40

und stimmt...es bringt gar nichts dieses anzufechten egal ob du es richtig oder falsch findest....


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Februar 2008 18:48
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Siehe hier http://kuerzer.de/Fa8PQMQFt bei (3a). Wenn nur eins der Kriterien zutrifft, dann wirds schwierig mit nem Widerspruch.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Februar 2008 18:50
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es ist absolut korrekt so.

warum soll bei eheleuten unterhaltspflicht bestehen und bei wilder ehe nicht?

diese entscheidung hat die bundesregierung sehr gut beschlossen und so soll es auch bleiben!

Kommentar von Kaldex am 24. Februar 2008 19:06

Abgesehen von den allgemeinpolitischen Folgerungen (Gerechtigkeit!) in meiner Antwort hier unten, fängt dann ne Spitzelei bis hin zu Hausbesuchen durch ARGE-Außendienstler an, was in dem Haushalt alles gemeinsam benutzt wird um festzustellen: is das ne WG oder n Pärchen, das hier wohnt?

Kommentar von Simple_avatar4smallKarat45 am 24. Februar 2008 19:43

warum? weil die eheähnlichen auch den Nachteil der schlechteren Steuerklasse haben. Es hat doch Gründe wenn ich nicht heiraten möchte. So werde ich aber zwangsverpflichtet für jemanden Unterhalt zu leisten auch wenn ich mich GEGEN die Ehe entschieden habe. Was würde ich machen? Mich sofort wohnungstechnisch von meinem Partner trennen. Dann hat der Staat noch MEHR Kosten, aber das will er ja so!

Kommentar von Ff7fabaa183910d1d7eeb1ed9ed8d876smallSkorpie am 24. Februar 2008 19:44

da wäre allerdings nur der klitzekleine unterschied zu bemerken, das eheleute steuerlich im gegensatz zu nur zusammenlebenden, schon begünstigt sind und auch sonst diverse "ansprüche" haben. das ist doch nur wieder abzocke hoch drei.

Kommentar von Kaldex am 24. Februar 2008 19:47

@ Karat45 + Skorpie: GUT, daß Ihr all das noch angeführt habt. Hatte ich glatt vergessen, paßt aber zu meiner Argumentation ... danke Euch

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Februar 2008 20:21

da bin ich aber froh, dass es die politik in dem punkt mal richtig und anders sieht, wer zusammen lebt kann auch füreinander sorgen.

so einfach ist das und das ist richtig.

was hindert denn zu heiraten und auch steuerliche vorteile zu genießen? selber schuldig.

Kommentar von Ff7fabaa183910d1d7eeb1ed9ed8d876smallSkorpie am 24. Februar 2008 22:39

Sorry, aber ich denke gerade dieses Thema ist so komplex, das ich dein Argument nicht wirklich ernst nehmen kann. Heiratet man denn noch aus Liebe oder aus steuerlichen Gründen???

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 24. Februar 2008 23:09

ich denke mal doch aus liebe, skorpie. aber man lebt auch ohne trauschein zusammen aus liebe, oder nur um vorteile zu haben?

nix genaues weiß man nicht, es gibt nämlich für paare ohne trauschein durchaus vorteile, den ehepaaren gegenüber.

da sollte wenigstens der gegenseitige unterhalt bei hartz 4 gerechtfertigt sein.

Kommentar von Ff7fabaa183910d1d7eeb1ed9ed8d876smallSkorpie am 25. Februar 2008 12:34

Welche Vorteile? Einer reicht schon :) Ah ja, da fällt mir dazu ein. Dem Staat bleiben die Kosten für eine Scheidung erspart :))

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Februar 2008 12:49

@skorpie: ein vorteil fällt mir da spontan ein.

zuschlag bei hartz 4 für angebliche alleinerziehung z.bsp.

mit den kosten der scheidungen muss ich dir recht geben, da ist timing angesagt. man lässt sich erst scheiden, wenn man hartz4 -empfänger ist, schon ist man die kosten los :o))


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Februar 2008 18:57
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Natürlich kann man die Regelung anfechten. Nur ist das nicht erfolgversprechend.





anonym
beantwortet von Kaldex am 24. Februar 2008 18:50
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Das ist von der Politik (und die hat hier Namen wie G. Schröder und P. Hartz!) so gewollt, daß Du bzw. dein Freund zum Unterhalt zwangsverpflichtet werden. Das Argument von valvetvipe kann ich nicht nachvollziehen. Als es um die Einführung der Hartz-Gesetze ging hat irgendjemand vorgerechnet, daß man zwar 4 Mia. € dadurch einsparen würde, aber den Reichen 12 Milliarden via Abschaffung der Vermögenssteuer in den Rachen schmeißen würde. Also zahlen wir ALLE für deren noch MEHR an Wohlfahrt drauf ...


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 24. Februar 2008 19:59
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Hallo Pelvis! Wir waren in der gleichen Situation. Das schlimmste ist, wenn ALG2 abgelehnt wird, dann werden leider auch keine Krankenkassenbeiträge mehr gezahlt. Du musst die Beträge selbst zahlen. Stell dennoch einen Antrag. Also unsere Grenze lag bei 1200€. Im Falle einer Ablehnung kann dein Freund bei der nächsten Steuererklärung die "Unterhaltsausgaben" absetzten.




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