hallo bin alg 2 empfänger! mein erw. sohn ist geistig behindert, pflegest. 1 er hat einen SB. ausweis 100% mit den zeichen G u. H muss ich ihn allein zu hause lassen, weg. 1 € job ? bei der arge zählt nur die pflegest. nicht die betreuung geistig behinderter!
alg 2 betreuung geistig behinderter sohn muss ich arbeiten?
Antworten (4)
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VirtualSelfVirtualSelf
Die Pflegestufe ist relativ irrelevant, es geht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Maßnahme um den tatsächlichen Betreuungsbedarf durch dich, ob sich dieser Bedarf aus geistigen, körperlichen Gebrechen oder nur dem Alter ergibt, ist dabei vollkommen unerheblich.
Solange eine notwendige Betreuung durch dich und andere nicht sichergestellt ist, ist die Zuweisung zu einer Arbeit und Maßnahme nicht zumutbar.
Allerdings wirst du a) die Notwendigkeit der Betreuung sowie ihres Umfangs nachzuweisen haben und b) Nachweise für das Bemühen um eine alternative Betreuung beibringen müssen, sofern aus eine alternative Betreuung grundsätzlich in Frage kommt. Kommt sie aus medizinischen Gründen nicht in Frage oder stellte eine besondere Belastung für das Kind dar, hättest du auch das nachzuweisen.
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francis1505francis1505
Ist dein Sohn denn immer nur zuhause? Gibt es keine Einrichtung, wo er zumindest halbtags hingehen kann? *kopfschüttel*
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slysly1900slysly1900
würde sagen ja aber nur wenn die pflege deines sohn abgedeckt werden kann !!! so wie bei denn kleinen kindern halt
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=24047