1

alg 2 betreuung geistig behinderter sohn muss ich arbeiten?

Frage von meckpom meckpom

hallo bin alg 2 empfänger!   mein erw. sohn ist geistig behindert, pflegest. 1  er hat einen SB. ausweis  100%   mit den zeichen  G u. H    muss ich ihn allein zu hause lassen, weg. 1 € job ?    bei der arge zählt nur die pflegest. nicht die betreuung geistig behinderter!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Pflegestufe ist relativ irrelevant, es geht bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Maßnahme um den tatsächlichen Betreuungsbedarf durch dich, ob sich dieser Bedarf aus geistigen, körperlichen Gebrechen oder nur dem Alter ergibt, ist dabei vollkommen unerheblich.

    Solange eine notwendige Betreuung durch dich und andere nicht sichergestellt ist, ist die Zuweisung zu einer Arbeit und Maßnahme nicht zumutbar.

    Allerdings wirst du a) die Notwendigkeit der Betreuung sowie ihres Umfangs nachzuweisen haben und b) Nachweise für das Bemühen um eine alternative Betreuung beibringen müssen, sofern aus eine alternative Betreuung grundsätzlich in Frage kommt. Kommt sie aus medizinischen Gründen nicht in Frage oder stellte eine besondere Belastung für das Kind dar, hättest du auch das nachzuweisen.

  • 0
    Antwort von francis1505 francis1505

    Ist dein Sohn denn immer nur zuhause? Gibt es keine Einrichtung, wo er zumindest halbtags hingehen kann? *kopfschüttel*

  • 0
    Antwort von Auchdazu Auchdazu
  • 0
    Antwort von slysly1900 slysly1900

    würde sagen ja aber nur wenn die pflege deines sohn abgedeckt  werden kann !!! so wie bei denn kleinen kindern halt 

    Kommentar von slysly1900 slysly1900slysly1900
Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.