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ALG 2 Bescheid: Was bedeutet folgende Abkürzung?

Frage von kuemmel kuemmel

Hallo.

Ich habe auf meinem aktuellen ALG 2 Bescheid eine mir unbekannte Abkürzung als Zahlungsempfänger und würde gerne wissen was das bedeutet. Dort stehen 3 Zahlungsempfänger. Nachname Vermieter, Nachname ALG2 Bezieher (also ich) und REWE-I und Rewe-2. Weiss jemand worum es sich dabei handelt?

vielen dank.

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Antworten (7)

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    Antwort von burningerdi burningerdi

    Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen sowie an REWE auch ..wird wohl RWE heißen also Stromkosten..

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    Antwort von Ahnungslos0815 Ahnungslos0815

    Ich tippe auch auf Lebensmittelgutscheine. Warts oder bist du sanktioniert und hast in letzter Zeit mindestens 2 Lebensmittelgutscheine abgeholt? Und hast du damit ggf. bei Rewe eingekauft (hierzu zählt auch Penny, Bolle, usw. schaust du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rewe_Group#Deutschland)?

    Die Supermärkte schicken dann die Gutscheine ans Jobcenter und die rechnen dann ab und überweisen das Geld an die Supermärkte zurück. Daher erscheint dann manchmal dieser Zahlungsempfänger auf deinem Bescheid. Zur Not: beim Jobcenter deines Vertrauens :-) nachfragen...

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Kling zunächst nach Abrechnung von Lebensmittelgutscheinen, könnte aber auch irgendein lokaler Ernergieversorger sein.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Dann frag doch einfach beim JobCenter nach. Da können wahrscheinlich weitere Forderungsgläubiger eingetragen werden. Z. B. Stromlieferant oder Stadtwerke

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    Antwort von Januarfeuer Januarfeuer

    Ich denke, dass dein Vermieter gleich das Geld für die Wohnung überwiesen bekommt. Dann erhältst du dein Geld, was dir zusteht. Das mit REWE 1 und 2 ist mir etwas suspekt. Hast du irgendwo Schulden bei REWE, das auch dorthin Geld überwiesen wird, was man dir dann abzieht. Das glaube ich aber eigentlich nicht. Du kannst nur bei der ARGE anrufen und mal nachfragen. Die müssen das doch wissen.

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    Antwort von reset reset

    Dreh den Bewilligungsbescheid mal rum, da steht die Erläuterung normalerweise.

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    Antwort von lucysteven lucysteven

    vieleicht einmal die heizkosten und einmal die normalen stromkosten vieleicht, hatte ich so bis jetzt noch nicht !

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