2

ALG 2 bei trennung der Ehe.

Frage von FordfahrerinDD FordfahrerinDD

Hallo,

meine Freundin hat sich von ihren Mann getrennt, sie ist ALG 2 Empfängerin und ihr Mann ist Arbeiten, sein Einkommen wird bei ihr mit angerechnet. Ihre Frage darin besteht: kann sie jetzt auf das Amt gehen und ihr ALG 2 neu berechnen lassen, was kommt auf sie noch zu muss er Unterhalt zahlen an sie? Da sie seid 3 Wochen kein Geld mehr hat und sich ständig Geld leihen muss.

Bitte um Antwort...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von rahel rahel

    Normalerweise ist er unterhaltspflichtig, aber das kommt darauf an, wie viel er verdient. Scheint ja nicht so viel zu sein, da sie zu zweit ergänzendes Hartz 4 bekamen und sein Gehalt nicht reichte. Sie kann bei der Arge angeben, dass er ausgezogen ist und wird dann neu berechnet, die werden eh gucken, ob er Unterhalt zahlt, weil das eine vorrangige Leistung ist.

    Kommentar von FordfahrerinDD FordfahrerinDDFordfahrerinDD

    er verdient knapp 900€

    Kommentar von rahel rahelrahel

    Er wird wohl nichts an sie zahlen müssen, und wenn dann nur wenig. Wenn sie keine Kinder hat, könnte sie arbeiten. http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm

  • 1
    Antwort von ivonne82 ivonne82

    bei 900 euro wird er wohl nicht unterhaltspflichtig sein. der selbstbehalt bei ehegattenunterhalt liegt höher. sie kann natürlich das alg2 neu berechnen lassen. allerdings wird die arge einen nachweiss für die trennung haben wollen. zb wenn einer ausgezogen ist. sollte das noch nicht passiert sein, muss sie warscheinlich einem anwalt das scheidungsverfahren übergeben und der wird das der arge dann bestätigen. die kosten für den anwalt kann sie beim amtsgericht beantragen. allerdings muss dann einer so schnell wie möglich ausziehen, da die arge sonst zweifeln wird. da sie erst ab mitteilung der veränderung anspruch auf mehr geld hat, sollte sie am besten noch heute zur arge gehen.

  • 1
    Antwort von betty89 betty89

    huhudie gleiche situatiion hab ich auch gerade!

    sie muss eine veränderungsmitteilung ausfüllen, eben ändern das ihr mann ausgezogen ist (abmeldung brauch sie auch) und das sich die einkommensverhältnisse geändert haben.

    unterhalt muss sie geltend machen. wir waren beim anwalt. ich weiss aber nicht ob sie was bekommt, weil ihr mann ja wohl eh zu wenig verdient.

    falls sie nichts vom mann bekäme, zahlt die arge das.

  • 1
    Antwort von Dekol Dekol

    Anspruch wird nach einer räumlichen Trennung, also bei zwei Wohnungen neu berechnet. Vorrang hat aber immer noch der Ehegattenunterhalt, der durch ALG II ergänzt wird.

  • 0
    Antwort von huegelchen huegelchen

    Bei knapp 900,-- liegt er an der Pfändungsfreigrenze und zahlt keinen Unterhalt für seine Frau. Auf jeden Fall ARGE neu berechnen lassen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.