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ALG 2 Bedarfsgemeinschaft

gefragt von xedos am 04.06.2008 um 7:47 Uhr

Ich muss leider ALG 2 beantrgen. Bin verheiratet mein Mann ist Altesrentner und wir besitzen eine Eigentumswohnung, welche noch nicht bezahlti ist. Gelten wir nicht als Bedarfsgemeinschaft ? Man will nur meine Unterlagen und Wohnkosten würden nur zur Hälfte gezahlt, da mein Mann für sich selbst zuständig ist und wenn sein Einkommen nicht reicht sollte er zur Stadt gehen. Die Unterlagen fürs Auto wollen Sie jedoch sehen obwohl es auf meinen Mann läuft. Unsere Tochter studiert und bekommt Kindergeld, ist aber nicht mehr bei uns gemeldet, zählt sie mit zur Bedarfsgemeinschaft. Wir müssen sie noch unterstützen, Studiengebühren usw. Vielen sch


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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 4. Juni 2008 09:56
1x
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Du und Dein Mann Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Eure Tochter hat Anspruch auf Unterhalt und wenn Ihr zu wenig verdient bekommt die BAFÖG. Fals die Rente Deines Mannes weniger als der Grundbedarf (347Euro + 90% von 347 Euro + Miete) ist könnt Ihr ergänzendes Harz IV oder Wohngeld beantragen. Allerdings werden da nur die Wohnkosten und nicht die Tilgungsleistung für die Eigentumswohnung geleistet. Außerdem gibt es gewisse angemessene Wohnungsgrößen. Eine 250 qm Eigentumswohnung fällt da nicht drunter. Ich kenne nicht die genaue Größe aber würde mal sagen das bis 100 qm bei Wohnungen dürfte der Wohnraum noch als angemessen bezeichnet werden. Auskünfte über Wohngeld etc. bekommt Ihr von der ARGE.

Ich hoffe ich konnte helfen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Juni 2008 09:55
0x
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Frag mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ im Forum. Die kennen sich dazu besser aus.




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