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ALG 2 als Darlehen?

gefragt von Ammina am 15.04.2008 um 4:03 Uhr

Hallo! Frage :) Meine Tante hat vor einem Jahr ihre Arbeitsstelle verloren (nach 12 Jahren im Betrieb). Einen halben Jahr später kam ihr einziger Sohn (21) tragisch ums Leben...Gleich danach hatte ihr Mann Bandscheibenvorfall und musste operiert werden. Er bekommt vorerst Krankengeld und meine Tante hat jetzt ALG II beantragt. Vor kurzem kam ein Bescheid, dass sie ALG II NUR als Darlehen bekommt und muss ihr Haus so schnell wie möglich verkaufen (um das Darlehen zurückzuzahlen), weil sie angeblich nicht vermittelbar sei. (Sie ist 40!+12 Jahre Gastronomieerfahrung) Warum bekommen sie nicht "normales" ALG II? Sie könnten doch ein Minimum, für 2 Personen bekommen und das Haus behalten, oder?


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 15. April 2008 04:58
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1.) Ein selbstgenutzes Eigenheim ist geschützes Vermögen, wenn eine Wohnfläche von 120m² nicht überschritten werden. Daher kann nicht verlangt werden, daß das Haus verkauft wird. 1a.) Ein Hausverkauf ist auch dann nicht rechtens, wenn bei einem Verkauf ein Verlust von mehr als 10% des reelen Wertes realisiert würde. 2.) Deine Tante bildet mit ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, daß beide zusammen Anspruch auf 659,-€ zum Lebensunterhalt zzgl. den Kosten für die Unterkunft (alle Kosten die das Haus betreffen, incl. Zinsen für eine evtl. Hypothek, aber ohne deren Tilgungsrate) zustehen. Gegen diese Summe wird das Krankengeld des Mannes gegen gerechnet. Sollte bei dieser Rechnung ein negativer Betrag rauskommen, so ist dieser durch ALG2 zu decken. Wenn aber diese Rechnung aufgeht, oder sogar ein Überschuß bleibt, gibt es kein ALG2. 3.) Gegen diesen Bescheid ist sofort fristwahrend Einspruch einzulegen. Deine Tante sollte sich unverzüglich beim Gericht einen Beratungsschein holen und mit diesem dann einen geeigneten Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Der kostet sie dann lediglich 10,-€.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 15. April 2008 05:05

Sehr gute Antwort....DH !!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 15. April 2008 05:24

THX für das Kompliment. Wenn man so lang mit dieser Materie befasst ist, kommt das Wissen mit der Zeit. Ausserdem, je ausführlicher eine Antwort ist, um so weniger Fragen bleiben offen.

Kommentar von Simple_avatar5smallmanuela0269 am 15. April 2008 07:17

präziese erläutert. DH!

Kommentar von Ammina am 15. April 2008 10:13

Hallo 1hoss43! Vielen-vielen Dank für schnelle und sehr kompetenter Antwort! Sie haben uns sehr weitergeholfen! Vielen Dank! Hallo strick4a! Danke! Ich habe auch gedacht, dass da irgendwas nicht stimmt, war mir aber nicht sicher!


strick4a
beantwortet von strick4a am 15. April 2008 04:10
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Wenn das so sein sollte wie von Dir geschildert, und diese Aussage auch so in schriftlicher Form besteht, würde ich mir sofort einen Rechtsbeistand nehmen, denn damit hat sich der zuständige Sachbearbeiter wohl selber disqualifiziert.

LG....strick


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