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ALG 2 - 1Jähres Frist beim zusammen Leben gilt die auch bei einer Ehe?

Frage von Mebito Mebito

Hallo,

wenn man mit jemanden länger iwe 1 Jahr zusammen in einer eheähnlichen Gemeinschafft lebt bekommt man ja keine Leistungen mehr vom Job Center, ist mir auch soweit klar. Meine Frage ist nun gilt diese Frist auch bei der Ehe oder werden ab dem Zeitpunkt der Eheschließung keine Leistungen mehr bezahlt? (Partner verdient zu viel). Zusammengefasst wir sind nach 4 Jahren Trennung wieder zusammen gekommen sind jetzt 3 Monate zusammen und wollen in 4 Wochen heiraten, wäre ja noch kein ganzes Jahr.

Befürchte aber wird wohl der Tag der Eheschließung sein aber sicher bin mir nicht deswegen wäre ich euch dankbar für eine klare Antwort ob diese Frist auch bei der Ehe gilt.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da reicht ein Blick ins Gesetz: § 7 Abs. 3 SGB II:

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
    1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
    ....
    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
    a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Nein, diese Frist gibts bei Verheirateten nicht. Denn mit der Heirat werden sich die Ehepartner einander unterhaltspflichtig. Das gibts bei Unverheirateten nicht, weshalb dann nach einem Jahr die Unterhaltspflicht vom Jobcenter künstlich angenommen wird, obwohl sie nach dem BGB gar nicht besteht.

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Da gibt es kein Geld mehr.

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    Antwort von Phoenix52 Phoenix52

    Ab dem Tag der Eheschließung gibts nichts mehr. Ist ja auch nicht nötig.

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    Antwort von sachsenqueen sachsenqueen

    Das gilt von dem Tag an, an dem du mit einem Partner zusammen wohnst. Egal wie lange oder kurz. Jobcenter ist da knallhart. Die prüfen auch nach.

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