Hallo,
wenn man mit jemanden länger iwe 1 Jahr zusammen in einer eheähnlichen Gemeinschafft lebt bekommt man ja keine Leistungen mehr vom Job Center, ist mir auch soweit klar. Meine Frage ist nun gilt diese Frist auch bei der Ehe oder werden ab dem Zeitpunkt der Eheschließung keine Leistungen mehr bezahlt? (Partner verdient zu viel). Zusammengefasst wir sind nach 4 Jahren Trennung wieder zusammen gekommen sind jetzt 3 Monate zusammen und wollen in 4 Wochen heiraten, wäre ja noch kein ganzes Jahr.
Befürchte aber wird wohl der Tag der Eheschließung sein aber sicher bin mir nicht deswegen wäre ich euch dankbar für eine klare Antwort ob diese Frist auch bei der Ehe gilt.
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