hallo ich habe eine frage wir hatten im jahr 2001 Hausgebaut ich wir haben also meine Eltern und meine Brüder eigene wohnung nach einer fehlgelaufenden Knie operration 2006 hatte ich ein jahr krankenschein nach der aussteuerung wurde ich ALG 1 empfänger am 14.05.08 werde ich ALG 2 empfänger da die mir keinen job anbieten können ich habe 30% auf meiner behinderung habe aber wiederspruch beantragt, auf einer Erwerbsminderungs Rente habe ich auch beantragt warte noch auf die antwort von der Rentenkasse meine frage ist sollte ich ALG 2 empfänger werden muß ich meine Wohnung Verkaufen ich bin 33 jahre alt bin Verheiratet und habe zwei Kinder 3-8 jahre alt....

In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht entschieden, dass für ein oder zwei Personen eine Eigentumswohnung von 80 oder ein Eigenheim von 90 Quadratmetern als "Schonvermögen" geschützt und von den Arbeitslosen deshalb nicht verkauft werden muss. Für jede weitere Person kommen 20 Quadratmeter hinzu (Aktenzeichen: B 7b AS 2/05 R).