Hallo ihr, ich soll mal etwas herausfinden, werde aber nicht genau fündig.
Deshalb dachte ich, frage ich euch mal.
Folgende Situation.
Ein Azubi lernt im Juli 2011, also in 2 Monaten aus, ist somit fertig mit der Ausbildung. Er weiß schon das er nicht übernommen wird.
Dennoch möchte er sich jetzt, Mai 2011, 2 Monate vor Arbeitslosigkeit, eine eigene kleine Wohnung mieten.
2 Monate kann er sie ja noch bezahlen aber dann wird er erstmal Arbeitslos und wie läuft das ganze dann ab?!
Er bekommt ja ALG 1. Kann er dazu Wohngeld beantragen weil ALG 1 viel zu gering ist?
Oder kommt hier diese Regel mit "unter 25 Jahren" zum tragen.
Bzw. pisst ihn das Amt ans Bein weil er sich die Wohnung geholt hat obwohl er von der Arbeitslosigkeit wusste und er kann somit kein Hartz4 bekommen sondern eben nur ALG1?
Überall schreibt man was anderes und ich blicke nicht mehr durch.
Ich danke schonmal für alle Antworten.
unter Mietanteil ist "Wohngeld" oder Hartz4 zu verstehen?
Ganz ehrlich, kenne ich niemanden der Wohngeld bezieht..egal. Hertz4 erschliesst sich aus nem minimalem Mietanteilund den dreihundertnochwas an Regelsatz, von dem Du (er) alles bestreiten musst..