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ALG 1, Wohngeld, drohende Arbeitslosigkeit

Frage von Sandrolo Sandrolo

Hallo ihr, ich soll mal etwas herausfinden, werde aber nicht genau fündig.

Deshalb dachte ich, frage ich euch mal.

Folgende Situation.

Ein Azubi lernt im Juli 2011, also in 2 Monaten aus, ist somit fertig mit der Ausbildung. Er weiß schon das er nicht übernommen wird.

Dennoch möchte er sich jetzt, Mai 2011, 2 Monate vor Arbeitslosigkeit, eine eigene kleine Wohnung mieten.

2 Monate kann er sie ja noch bezahlen aber dann wird er erstmal Arbeitslos und wie läuft das ganze dann ab?!

Er bekommt ja ALG 1. Kann er dazu Wohngeld beantragen weil ALG 1 viel zu gering ist?

Oder kommt hier diese Regel mit "unter 25 Jahren" zum tragen.

Bzw. pisst ihn das Amt ans Bein weil er sich die Wohnung geholt hat obwohl er von der Arbeitslosigkeit wusste und er kann somit kein Hartz4 bekommen sondern eben nur ALG1?

 

Überall schreibt man was anderes und ich blicke nicht mehr durch.

Ich danke schonmal für alle Antworten.

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Dass Alg1 dürfte so niedrig sein, dass mit Wohngeld der Bedarf nicht voll gedeckt wird, also eine Resthilfebedürftigkeit verbleibt. Damit kann es kein WG werden, sondern höchstens ergänzend H4.

    Sobald du 18 bist, müssen deine Eltern dich nicht mehr bei sich leben lassen, sondern können dich der Wohnung verweisen. Daran ändert die U25-Regel auch nichts.

    Wenn du dir jetzt also eine eigene Wohnung nimmst - btw: woher weiß das Amt, dass es mit der Übernahme nichts wird? -, wirst du auch als U25 nicht ohne Weiteres an deine Eltern zurückverwiesen können bzw. sie können sich weigern, dich aufzunehmen.

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    Antwort von jimmini jimmini

    Mit Abschluss der Lehre gilt er als "erwachsen". Er muss nur sehen, dass der Wohnraum angemessen (bei ca. 45 qm ) ist und je nach Wohnort dem Mietspiegel entspricht. So wieso bekommt er einen Mietanteil, aber was drüber liegt muss er selbst zahlen vom Regelsatz.

    Kommentar von Sandrolo Sandrolo

    unter Mietanteil ist "Wohngeld" oder Hartz4 zu verstehen?

    Kommentar von jimmini jimminijimmini

    Ganz ehrlich, kenne ich niemanden der Wohngeld bezieht..egal. Hertz4 erschliesst sich aus nem minimalem Mietanteilund den dreihundertnochwas an Regelsatz, von dem Du (er) alles bestreiten musst..

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn er jetzt seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kann er sich auch eine Wohnung anmieten. Vorausgesetzt natürlich er findet auch einen Vermieter. Ob ein Vermieter an einen Azubi vermietet, wage ich zu bezweifeln.

    Wenn das AlG 1 nicht ausreicht, kann aufstockend AlG 2 beantragt werden. Da ist dann das Wohngeld bereits enthalten.

    Wer bereits in einer eigenen Wohnung lebt, braucht nicht wieder zu den Eltern ziehen.

    Übrigens, wenn du jetzt bereits weißt, dass du nicht übernommen wirst, hast du dich hoffentich bereits arbeitssuchend gemeldet. Dazu bist du verpflichtet, sobald du davon weißt

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