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ALG 1 wenn man nur 6 Monate gearbeitet hat

Frage von seocasa seocasa

Jemand (mit zwei Kindern) wird nach der 6-monatigen Probezeit nicht übernommen und hat davor "nur" studiert also keine Beiträge zur Arbetslosenversicherung gezahlt. Hat er auf ALG 1 Anspruch?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von flowersy flowersy

    Ja,hat Anspruch darauf. Beim AA wird man in verschieden Gruppen eingeteilt und Er/sie fällt unter die Kategorie STUDIERTER.Egal, ob man gearbeitet hat oder nicht, oder wie lange oder kurz, man bekommt ALG1. War vor kurzem gerade da und dort wurde mir das gesagt. Also 100%ig Anspruch.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Sorry, aber es ist 100%ig falsch, dass man mit einem Studium alleine irgendeinen ALG1-Anspruch erwirbt.
    ALG1 ist grundsätzlich eine Versicherungsleistung, die "Beitragszahlungen" voraussetzt.
    Gibt zwar "Kurze Anwartschaftszeit" und andere Besonderheiten, aber Studium zählt nicht dazu.

    http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

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    Antwort von Pauli1965 Pauli1965

    Auf ALG1 hat man erst nach 12 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit anspruch.

    Kommentar von peyton peytonpeyton

    ununterbrochener Arbeitszeit stimmt nicht ganz - diese 12 Mo. müssen nicht direkt am Stück gearbeitet worden sein, man muss nur innerhalb von 2 Jahren auf diese 12 Mo. kommen... dies können auch nicht durchgehende Beschäftigungsverhältnisse sein.

    LG

    Kommentar von jason808 jason808jason808

    Stimmt nicht ganz! Kann auch unterbrochen sein! Man muss zusammen 12 Monate Versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Aber zwischendurch darf man mein ich keine Leistung bezogen haben

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    Antwort von Schokokeks1987 Schokokeks1987

    Nein! für einen LAG I Anspruch muss in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet werden! Anspruch auf ALG II prüfen lassen!

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    Antwort von peyton peyton

    Nein, du hast keinen ALG I Anspruch.

    Es gibt zwar eine neue Regelung, dass man auch nach 6 Mon. Beschäftigung einen ALG I Anspruch erwerben kann, das geht aber u.a. nur, wenn man überwiegend in Beschäftigungen gestanden hat, die im Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren... Aber das ist ne andere Sache, die bei dir wohl nicht zutrifft.

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    Antwort von joerg1611 joerg1611

    Nein. Erst nach 12 Mon.

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    Antwort von mugie77 mugie77

    nein hat er nicht weil er nichts eingezahlt hat

    und er müsste 12 monate arbeiten um anspruch zu haben

    er wird wohl in hartz fallen

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    Antwort von Sonnenblumen84 Sonnenblumen84

    Soweit ich informiert bin, muss man mindestens ein Jahr gearbeitet haben um ALG I zu bekommen. Ich vermute mal, dass dir jetzt Hartz IV zusteht. Erkundige dich am besten so schnell wie möglich beim AA.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    M.W.müssen 12 Monate Arbeitszeit als Minimum gesleistet sein.

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    Antwort von akademikus akademikus

    nein hat er nicht

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    Antwort von jason808 jason808

    Nein...

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