ALG 1: weitere Sperre möglich nach bereits 12 Wochen Sperre?

3 Antworten

Jede weitere Verfehlung kann zu einer weiteren Sperre führen,die gehen dann von 1 Woche über 3 und dann wieder 12 Wochen,diese können dann innerhalb der Anspruchsdauer addiert werden und wenn man 21 Wochen Sperrzeit erreicht hat,dann erlischt der komplette Anspruch auf ALG - 1 !

Jedes Fehlverhalten - fehlende Mitwirkung etc., kann mit einer eigenen Sperrzeit belegt werden 

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wiki:

Sperrzeiten treten ein bei

  1. verspäteter Arbeitsuchendmeldung (eine Woche)
  2. Meldeversäumnis (eine Woche)
  3. Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (drei bis zwölf Wochen)
  4. unzureichenden Eigenbemühungen (zwei Wochen)
  5. Arbeitsablehnung (drei bis zwölf Wochen)
  6. Arbeitsaufgabe (zwölf Wochen)

Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn der Versicherte für sein Verhalten einen wichtigen Grund hatte.

und § 161 SGB III Erlöschen des Anspruchs

(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt

1.mit der Entstehung eines neuen Anspruchs,
2.wenn die oder der Arbeitslose Anlass für den Eintritt von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen gegeben hat, über den Eintritt der Sperrzeiten schriftliche Bescheide erhalten hat und auf die Rechtsfolgen des Eintritts von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen hingewiesen worden ist; dabei werden auch Sperrzeiten berücksichtigt, die in einem Zeitraum von zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs eingetreten sind und nicht bereits zum Erlöschen eines Anspruchs geführt haben.

(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.

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das heißt mehrfache Sperrzeiten die sich zu 21 Wochen summieren führen zum völligen Wegfall des Alg1 Anspruchs ....

Klar kann er nochmals eine Sperrzeit erhalten, wenn er sich nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß verhält, z.B. wenn er eine zumutbare Stelle ablehnt (3 Wochen Sperre) oder einen Termin ohne wichtigen Grund verpasst (1 Woche Sperre)

maximale Strafe, die man sich an Sperrzeiten zusammen sammeln kann, sind 21 Wochen. Wenn das passiert, erlischt der Anspruch komplett.