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ALG 1 und Urlaub ANTRAG?

Frage von mauwilein1984 mauwilein1984

Hallo! Ich bin ALG1 Empfänger und da mein Freund die ersten beiden September Wochen Urlaub hat möchten wir zwischen dem 5 und 12 ten Sept.(genau wissen wir noch nich) in Urlaub fahren. Nun weiß ich das man eigentlich Urlaub nehmen muss beim A Amt... Nur: 1. Muß ich das nur mitteilen oder Antrag stellen, wenn ja gibts die online,wenn ja wo? 2. Muß ich auf ne schriftliche Genehmigung dann warten? 3. Wenn ichs nicht melde und keinen Termin bekomme ist das dann ok, weil ich glaube nich das grade in der Woche was kommt!? 4. Wenn ich nen Termin bekommen und nich gemeldet habe... was dann??? Kann ich den Termin nich verlegen einfach? 5.Sonstwas zu beachten? Ich find es ja lächerlich als Arbeitsloser Urlaub zu nehmen!Vor allem wenn man mal nur ne Woche nich da is! Allerdings wenn der Termin für diese Woche im August noch käme wärs blöd!

Danke für Infos schonmal!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Anrufen bei der Hotline, es müsste reichen, wenn Du denen sagst von wann bis wann Du ín Urlaub fährst.Es geht darum,das Dir in der Zeit keine Bewerbungen aufgezwungen werden.

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    genau!

    die hotline rufe ich auch fast jede woche einmal an da ich ja fast jede woche antrag auf reisekosten brauch wegen vorstellungsgesprächen :) danke

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    allerdings is das auch blöd weil die geld kostet und welcher alg1 oder hartz4 empfänger hat das schon zu genüge! wieso gibts keine nummer direkt dort beim amt!?

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    Antwort von bitmap bitmap

    In deinen Unterlagen sollte sich das Merkblatt 1 befinden. Für dessen Erhalt hast du sogar bei Antragstellung unterschrieben. Wenn du es ''verlegt'' hast, findest du den Inhalt hier http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam... und darin steht u.a. Folgendes:

    ''Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie für Vermittlungsbemühungen Ihrer Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Sie müssen 1. persönlich für Ihre Agentur für Arbeit an jedem Werktag unter der von Ihnen benannten Anschrift erreichbar sein und die Agentur für Arbeit auch täglich aufsuchen können. Wenn Sie dennoch beabsichtigen, sich vorübergehend unter einer anderen Anschrift aufzuhalten, benachrichtigen Sie bitte die Agentur für Arbeit rechtzeitig, möglichst innerhalb von einer Woche vor der geplanten Ortsabwesenheit/Reise. Sie wird Sie informieren, ob und unter welchen Bedingungen ein leistungsunschädlicher Aufenthalt möglich ist. Verreisen Sie ohne vorherige Unterrichtung und Zustimmung Ihrer Agentur für Arbeit, wird die Bewilligung der Leistung rückwirkend vom Reisebeginn an aufgehoben (vgl. die Hinweise zur Erstattungspflicht in Abschnitt 8.3).''

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    danke, das ist mir bewusst, ich meine so im alltäglichen abgesehn von dem was da steht(da steht auchnicht ob ich ne schriftliche genehmigung abwarten muss)....

    und bemühungen? die schick ich jedesmal ende des monats ja zu meiner beraterin, allerdings hängts bei mir mit der arbeitslosigkeit nur daran das ich kein führerschein habe ansonsten hätte ich ja schon ein paar festeinstellungen bekommen! also lasse ich demnächst eh mal anfragen wegen der eingliederungsvereinbarung die zu ändern(2 bewerbungen die woche) was gar nich machbar is da so viele stellen nicht vorhanden sind wo ich mich bewerben kann!

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    Antwort von laurajane29 laurajane29

    Warum rufst du morgen nicht mal bei der Agentur für Arbeit an?!

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    weil ich erst einen rat hören wollte bevor ich es MITTEILE ;)

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