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Alg 1 und Schwangerschaft, wer kennt sich aus?

gefragt von WeltraumhippeWeltraumhippe am 10.10.2009 um 13:25 Uhr

Hallo,

wenn eine Frau Alg1 bezieht und in dieser Zeit schwanger wird, muß sie dann

  • es der Arbeitsagentur melden?

  • bekommt sie weiterhin das Alg1

  • muß sie es potentiellen Arbeitgebern mitteilen (solange man es noch nicht sieht)?

  • benötigt sie eine "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" vom Gynäkologen?

Wie soll die Frau sich verhalten?

Bekommt sie später Elterngeld angepasst an das Alg1?

Danke im voraus!

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Schwangerschaft x 4.075 Alg x 186 Arbeitsagentur x 141

anonym
beantwortet von Smudo1284 am 11. Oktober 2009 12:40
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Der Arge sollte sie es melden.

Sie wird sicherlich bald zu ALG 2 wechseln, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr lange zur Verfügung steht.

Nach der Geburt erhält sie, ohne Vermögen, ein wenig Geld, um nötige Babyutensilien

( Bett, Wickeltisch, usw. zu kaufen ).

Sie kann sich aussuchen, ob sie nach der Geburt Erziehungsgeld von

12 Monaten a 600 € bekommen möchte oder

24 Monate a 300 €.

Bei einem Arbeitgeber muss sie es nicht melden, da eine Frage nach einer Schwangerschaft als unzulässig gilt, bei der man lügen darf.

Allerdings braucht sie sich nicht wundern, wenn sie einen Job annehmen würde und während der Schwangerschaft oder nach der Geburt wegen eines, angeblichen, anderen Grundes gekündigt wird!


anonym
beantwortet von BurningPhoenix am 11. Oktober 2009 12:03
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°Der Arbeitsargentur sollte sie es melden °Sie bekommt mindest bis sie in mutterschutz geht AlG1 °Sie muss es neuen Arbeitsgebern nicht mitteilen, eine Frage der Arbeitgeber wäre unzulässig-deshalb darf sie sogar lügen °nein brauch sie nicht

wie das mit dem Elterngeld ist weiß ich nicht genau, allerdings bekommt sie glaub ich einen mindessatz von 300Euro,aber das kann sie beim Arbeitsamt nachfragen , die sollten das wissen


anonym
beantwortet von ivonne82 am 10. Oktober 2009 17:54
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sie ist nicht verpflichtet einen neuen arbeitge´ber über eine schwangeschaft zu informieren. auch wenn er beim vorstellungsgespräch gezielt danach fragt darf sie lügen. es reicht wenn sie den arbeitgeber nach der einstellung darüber informiert.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 10. Oktober 2009 13:29
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Ja, sie muss es melden, da sie durch die Schwangerschaft bestimmte Dinge nichtmehr machen darf. Nachts arbeiten, heben etc. Alle anderen Fragen beantwortet dir dann das Arbeitsamt.

Kommentar von Edfb7417553ff5d4cb2eea104a18474asmallWeltraumhippe am 10. Oktober 2009 13:30

aber einem Arbeitgeber müsste sie es auch nicht melden, oder?


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