Weltraumhippe am 10.10.2009 um 13:25 Uhr
Hallo,
wenn eine Frau Alg1 bezieht und in dieser Zeit schwanger wird, muß sie dann
es der Arbeitsagentur melden?
bekommt sie weiterhin das Alg1
muß sie es potentiellen Arbeitgebern mitteilen (solange man es noch nicht sieht)?
benötigt sie eine "Arbeitsfähigkeitsbescheinigung" vom Gynäkologen?
Wie soll die Frau sich verhalten?
Bekommt sie später Elterngeld angepasst an das Alg1?
Danke im voraus!
Der Arge sollte sie es melden.
Sie wird sicherlich bald zu ALG 2 wechseln, da sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr lange zur Verfügung steht.
Nach der Geburt erhält sie, ohne Vermögen, ein wenig Geld, um nötige Babyutensilien
( Bett, Wickeltisch, usw. zu kaufen ).
Sie kann sich aussuchen, ob sie nach der Geburt Erziehungsgeld von
12 Monaten a 600 € bekommen möchte oder
24 Monate a 300 €.
Bei einem Arbeitgeber muss sie es nicht melden, da eine Frage nach einer Schwangerschaft als unzulässig gilt, bei der man lügen darf.
Allerdings braucht sie sich nicht wundern, wenn sie einen Job annehmen würde und während der Schwangerschaft oder nach der Geburt wegen eines, angeblichen, anderen Grundes gekündigt wird!
°Der Arbeitsargentur sollte sie es melden °Sie bekommt mindest bis sie in mutterschutz geht AlG1 °Sie muss es neuen Arbeitsgebern nicht mitteilen, eine Frage der Arbeitgeber wäre unzulässig-deshalb darf sie sogar lügen °nein brauch sie nicht
wie das mit dem Elterngeld ist weiß ich nicht genau, allerdings bekommt sie glaub ich einen mindessatz von 300Euro,aber das kann sie beim Arbeitsamt nachfragen , die sollten das wissen
sie ist nicht verpflichtet einen neuen arbeitge´ber über eine schwangeschaft zu informieren. auch wenn er beim vorstellungsgespräch gezielt danach fragt darf sie lügen. es reicht wenn sie den arbeitgeber nach der einstellung darüber informiert.

Ja, sie muss es melden, da sie durch die Schwangerschaft bestimmte Dinge nichtmehr machen darf. Nachts arbeiten, heben etc. Alle anderen Fragen beantwortet dir dann das Arbeitsamt.
Weltraumhippe am 10. Oktober 2009 13:30 aber einem Arbeitgeber müsste sie es auch nicht melden, oder?