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Alg 1 und Kindergeld

Frage von Security88 Security88

Hallo,

Meine Freundin ist jetzt mit der Ausbildung fertig. Sie ist jetzt 19. Die Ausbildung fand im Rahmen einer Jugendförderungseinrichtung statt. Die Mutter will jetzt weiterhin Kindergeld. Meine Freundin meldet sich jetzt aber für Alg 1 an, da sie eben bis jetzt noch keine Arbeitsstelle gefunden hat (Bewerbungen laufen ) und die Jugendeinrichtung natürlich sie nicht übernimmt.

Mein Sozialarbeiter ist leider grad im Urlaub, daher wende ich mich an euch.

Der Antrag für weiterzahlung des Kindergeldes muss gestellt werden, ABER das geht eigentlich nur wenn das Kind Arbeitssuchend gemeldet ist. Somit würde dann aber kein Alg 1 gezahlt werden.

Wie muss das jetzt alles beantragt werden. der Antrag auf Alg 1 läuft. das Kindergeld bzw er Antrag für weiterzahlung muss ausgefüllt werden + diese Bescheinigung dass Sie jetzt mit der Ausbildung fertig ist.

Verstehe das jetzt nicht ganz wie das abläuft.

Wäre klasse, wenn uns jemand da weiterhelfen kann

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Fakten:

    Bis zum 21. Geburtstag gibt es Kindergeld, auch wenn das Kind Arbeitslos oder Arbeitssuchend (ALG1) gemeldet ist.

    Bis zum 25. Geburtstag gibt es Kindergeld, wenn das Kind Ausbildungsplatzsuchend gemeldet oder in einer Ausbildung ist.

  • 0
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Kindergeld gibt es für Volljährige nur unter der Voraussetzung, dass das Kind in Ausbildung oder auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz ist.

    Meldet man sich arbeitslos mit dem Ziel, einen regulären Arbeitsplatz zu erlangen, dürfte kein Kindergeld zustehen. Wartet man hingegen darauf, bis ein Studium, eine andere Ausbildung oder eine weitergehende Qualifikation beginnt, hingegen schon.

    Darum gibt es wahrscheinlich keine Chance auf Arbeitslosengeld in Kombination mit Kindergeld.

    Kommentar von Security88 Security88

    wenn das wirklich tatsache ist, wie soll sie dann leben.??? Das Kige kassiert die eltern ein.

    Kommentar von GoaSkin GoaSkinGoaSkin

    Wenn Einkommen und andere Sozialleistungen zum Leben nicht reichen, kann Hartz 4 zum Aufstocken beantragt werden. Das müssen viele ALG1-Empfänger, bei Leuten, bei denen sich das Arbeitslosengeld am Ausbildungsgehalt bemisst, fast grundsätzlich.

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