1

Alg 1 und extra Geld?

Frage von Nudelsternchen Nudelsternchen

wenn man bei ALg2 von irgentwo Geld herbekommt wird das ja auf die Leistung angererchnet, wie ist das bei ALg1 ?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Ellwood Ellwood

    Geld aus Arbeitseinkommen wird über 165,--€ angerechnet. Schenken lassen kann man sich so viel man will, ohne Anrechnung. Auch Lottomillionäre haben ein Anrecht auf ALG I. ALG I ist halt eine Versicherungsleistung, ALG II eine Sozialleistung.

  • 1
    Antwort von Tari25 Tari25

    Was genau meinst du, mit Geld von irgendwo her bekommen??

    Wenn du jetzt zusätzlich einen Job hast, musst du das beim zuständigen Amt, woher du das Geld beziehst angeben. Also wenn es regelmäßige Einnahmen sind...#

    Solltest du mal hier mal da, von Mutter, Vater oder so was überwiesen bekommen wird es soweit ich weiß nicht mit angerechnet, nur wenns regelmäßig ist...

    Gehalt (bis ca. 150€), Kindergeld, Unterhalt, Renten, Taschengeld etc....

  • 1
    Antwort von hexi123 hexi123

    Bei ALG I darfst Du nur 165 € dazu verdienen im Monat, höher wird angerechnet. Aber aufpassen 15 Stunden pro Woche! Es wird genau geprüft auch noch Jahre später! Auch vorher Nebeneinkommen angeben - schriftlich abrechnen mit Forular!

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Wichtig: UNTER 15 Stunden!

  • 0
    Antwort von Diablo69 Diablo69

    ja wird es aber du hast nen freibetrag von 165€ der rest wird mich 80% angerechnet!

  • 0
    Antwort von belmondo belmondo

    so ähnlich

  • 0
    Antwort von Auswanderer Auswanderer

    Genauso

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.