ICh bin seit über 2 jahren krankgschrieben, da man nach 18 monaten ausgesteuert wird bekomme ich im moment arbeitslosengeld eins
jetzt habe ich eine kündigungbekommen da mein arbeitsplatznihct mehr da ist muss ich die abfindung angeben?
ICh bin seit über 2 jahren krankgschrieben, da man nach 18 monaten ausgesteuert wird bekomme ich im moment arbeitslosengeld eins
jetzt habe ich eine kündigungbekommen da mein arbeitsplatznihct mehr da ist muss ich die abfindung angeben?
Die Abfindung gehört zum aktuellen Vermögen und muss bei der Antragstellung (sofern bereits ausgezahlt) angegeben werden.
ansonsten bei "Tacheles e.V.", Wupptertal, http://www.tacheles-sozialhilfe.de, anfragen. Die sind super fit.
sehr guter link, den bringe ich sonst immer, DH
merci ;-)
zunächst dir zur beruhigung: beim al1 wird die abfindung nur unter bestimmten genau definierten umständen angerechnet. du musst also nicht von anfang an überängstlich sein!
aber dennoch: lass dich von einem anwalt beraten; nicht, dass du da was falsch machst.
oder stell die frage mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de - kostet dort zwar einen geringen obulus (20 euro), aber du bekommst kompetente antwort
wenn sie angerechnet werden würde (wovon ich nicht ausgehe), dann müsstest du die auch angeben; du machst dich sonst strafbar, wenn du es nicht tust!
also ich bekomme ja schon alg 1 musste ja nicht offen legen was ich als vermögen habe
die abfindung kommt aber erst in einem monat
angeben musst du sie schon, sie werden eh dahinter kommen, da diese Lohnversteuert wird und dies ans Finanzamt gemeldet wird. Aber wenn sie unter 7.000,00 € (weiß ich nicht ganz genau) ist, meine ich, passiert Dir in Sachen Arbeitslosengeld nichts. So wars zumindest bei mir vor 4 Jahren.
Abfindung ist Vermögen, werden sie Dir anrechnen.
aber nicht bei ALG I
bloss nicht, lass dich vom fachanwalt für arbeitsrecht beraten!
Der Anwalt wird ihm/ihr aber kaum raten, daß er/sie gegen Gesetze verstoßen soll.
bei alg II, aber nicht bei I, oder irre ich mich jetzt
Nein, Du irrst nicht.
Soweit ich das in Erinnerung habe, wird auch im ALG I Antrag nach vorhandenem Vermögen gefragt.
nein wird nicht