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Alg 1 udn abfindung?

Frage von haitzler123 haitzler123

ICh bin seit über 2 jahren krankgschrieben, da man nach 18 monaten ausgesteuert wird bekomme ich im moment arbeitslosengeld eins

jetzt habe ich eine kündigungbekommen da mein arbeitsplatznihct mehr da ist muss ich die abfindung angeben?

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Antworten (9)

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    Antwort von GabrielBlack GabrielBlack

    Die Abfindung gehört zum aktuellen Vermögen und muss bei der Antragstellung (sofern bereits ausgezahlt) angegeben werden.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    bei alg II, aber nicht bei I, oder irre ich mich jetzt

    Kommentar von Ellwood EllwoodEllwood

    Nein, Du irrst nicht.

    Kommentar von GabrielBlack GabrielBlackGabrielBlack

    Soweit ich das in Erinnerung habe, wird auch im ALG I Antrag nach vorhandenem Vermögen gefragt.

    Kommentar von haitzler123 haitzler123haitzler123

    nein wird nicht

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    ansonsten bei "Tacheles e.V.", Wupptertal, http://www.tacheles-sozialhilfe.de, anfragen. Die sind super fit.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    sehr guter link, den bringe ich sonst immer, DH

    Kommentar von Taimanka TaimankaTaimanka

    merci ;-)

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    Antwort von teddybaer144 teddybaer144

    zunächst dir zur beruhigung: beim al1 wird die abfindung nur unter bestimmten genau definierten umständen angerechnet. du musst also nicht von anfang an überängstlich sein!

    aber dennoch: lass dich von einem anwalt beraten; nicht, dass du da was falsch machst.

    oder stell die frage mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de - kostet dort zwar einen geringen obulus (20 euro), aber du bekommst kompetente antwort

    wenn sie angerechnet werden würde (wovon ich nicht ausgehe), dann müsstest du die auch angeben; du machst dich sonst strafbar, wenn du es nicht tust!

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    Antwort von haitzler123 haitzler123

    also ich bekomme ja schon alg 1 musste ja nicht offen legen was ich als vermögen habe

    die abfindung kommt aber erst in einem monat

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    Antwort von Alleyne Alleyne

    angeben musst du sie schon, sie werden eh dahinter kommen, da diese Lohnversteuert wird und dies ans Finanzamt gemeldet wird. Aber wenn sie unter 7.000,00 € (weiß ich nicht ganz genau) ist, meine ich, passiert Dir in Sachen Arbeitslosengeld nichts. So wars zumindest bei mir vor 4 Jahren.

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    Antwort von Berserker Berserker

    Abfindung ist Vermögen, werden sie Dir anrechnen.

    Kommentar von Alleyne AlleyneAlleyne

    aber nicht bei ALG I

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    Antwort von akademikus akademikus

    bei alg 1, nö brauchst du nicht.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    .

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    Antwort von ziegenhirte ziegenhirte

    bloss nicht, lass dich vom fachanwalt für arbeitsrecht beraten!

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Der Anwalt wird ihm/ihr aber kaum raten, daß er/sie gegen Gesetze verstoßen soll.

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