6

Alg 1 trotz Elternzeit?

Frage von Mona09 Mona09

Hallo Jetzt wird es ein wenig kompliziert und hoffe jemand hat eine Antwort für mich. Ich finde mich nämlich in dem ganzen "§Dschungel" nicht mehr zurecht.. Ich werde im Dezember Mama und mein Arbeitsvertrag läuft pünktlich zum Ende des Mutterschutzgesetzes aus. Ich beantrage Elterngeld aber kann ich gleichzeitig noch Alg 1 beantragen? Oder muss ich dann am Ende der Elternzeit das alles wieder zurück bezahlen??? Ist alles nicht so einfach zu durchschauen. Hoffe einfach mal das jemand hier schon die gleiche Situation hatte, oder sich besser auskennt als ich ;-) Vielen Dank im Vorraus für die Antworten. Glg Mona

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Siam1 Siam1

    Wenn Du die Anwartschaftzeit erfüllst, hast Du Anspruch auf Alg1. Das Arbeitslosengeld wird aber auf das Elterngeld angerechnet. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld wird also nur das Mindestelterngeld von 300 € gewährt. http://tinyurl.com/kvwyk6

    >Alternative: Es besteht auch die Möglichkeit für die Elternzeit nur Elterngeld in Anspruch zu nehmen.

    > Der Anspruch auf ALG 1 würde dann ruhen, und kann auch im Anschluss weiter bezogen werden... Ich rate Dir, lass Dich beraten, damit Du entscheiden kannst, was für Dich die bessere Wahl ist.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Empfänger von Arbeitslosengeld I sollten nach der Geburt ihres Kindes in Mutterschutz gehen und dann das Elterngeld beziehen. Nach der Elternzeit beziehen sie dann ihren Anspruch an ALG I weiter. Auf diese Weise erhalten sie gegebenenfalls mehr Elterngeld als den Mindestbetrag von 300 Euro. http://www.banktip.de/rubrik2/20180/3/elterngeld-fuer-geringverdiener-alg-i-und-alg-ii.html

    >>>A.lose bekommen wenig Elterngeld, daher liegt der Vorteil bei der Entscheidung für das Elterngeld darin, dass - sofern die Rahmenfristen von nunmehr zwei Jahren nicht überschritten werden - der Restanspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Auslaufen des Elterngeldes geltend gemacht werden kann http://www.monapoli.de/356.html

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e198cf0b6c65d.php

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=177138

    http://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeld/haeufigeFragen/index.php

    So könntest Du ein Servicecenter, wie dieses anrufen, für ne schnell Vorabinformation, frag mal bei der Stadtvewaltung nach, ob es dafür in Eurer Nähe ein Telefonnummer gibt

    aus>> http://a021.server.lu/elterngeld+dauer.html

    http://www.gutefrage.net/frage/eine-frage-zur-elterngeld >>Last not least, gebe ich Dir ergänzend mit und auch von mir Herzlichen Glückwunsch, habe ich fast vergessen.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://tinyurl.com/mjy6zc (sorry,Link wurde nicht übertragen.)

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Würdest du der Vermittlung denn zur Verfügung stehen? Wenn nicht, dann gibts auch kein ALG I.

    Kommentar von Mona09 Mona09Mona09

    Was heißt denn genau der Vermittlung zur Verfügung stehen?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na das man bereit (und in der Lage) ist die Arbeitsangebote der Arbeitsagentur anzunehmen.

  • 2
    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Stell deinen Text doch mal in ein Hartz Forum... http://www.tacheles-sozialhilfe.de/

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff
    Kommentar von Bowlinghexe BowlinghexeBowlinghexe

    alg1 ist ja nicht harz aber ist egal bekommt eh beides

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö, es ist eben nicht egal. Es kommt drauf an, ob die Fragestellerin vermittelbar ist oder nicht.

  • 1
    Antwort von Ludwig78 Ludwig78

    Hallo! Ich glaube nicht, dass du nicht gleichzeit Elterngeld- und zusätzlich Arbeitslosengeld bekommst. (Gute Infos gibt es dazu auch im Text "Elterngeld und Kindergeld "Das steht Ihnen zu" auf http://www.forium.de/redaktion/elterngeld-und-kindergeld-das-steht-ihnen-zu/)

  • 1
    Antwort von Mona09 Mona09

    Ich danke euch allen sehr für eure Antworten. Ihr seit mir wirklich eine große Hilfe. Glg Mona

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    > Seit wann gibt es das Elterngeld?

    Das Bundeselterngeldgesetz tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. aber statt wie bisher 24 Monate gibt es nur noch 12 Monate

    >>Wie komme ich an das Geld?

    Zuständig sind die Elterngeldstellen. Sobald das Kind auf der Welt ist, sollten Sie den Antrag stellen. Denn er muss erst bearbeitet und bewilligt werden - und Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt.

    http://www.luebeckonline.com/news/news/id/227.html

    http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=88966.html >>Adressen der Elterngeldstellen der vesch. Bundesländer

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes.

    http://www.landtag.ltsh.de/parlament/bueb/fragen-elterngeld.pdf > Fragen und Antworten

    http://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/FAQ/faq-fragen-und-antworten-zum-elterngeld.html > Fragen und Antworten zum Elterngeld.

    http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=75678.html

    Für Geringverdiener gilt: Haben diese vor der Geburt weniger als 1.000 Euro netto im Monat verdient, wird das Elterngeld als Ersatzrate abhängig von konkreten Verdienst auf bis zu 100 Prozent angehoben. Wer 400 Euro verdient hat, erhält 388 Euro Elterngeld

    >>> Bekommen Bezieher geringer Einkommen eine besondere Unterstützung? Ja.

    Bei einem Nettoverdienst von 600 Euro gibt es beispielsweise 87 Prozent statt 67 Prozent Einkommensersatz, also 522 Euro. Ab einem Nettoverdienst von 340 Euro erreicht das Elterngeld volle 100 Prozent. In dem Falle würden 340 Euro Elterngeld gezahlt.

    http://www.grundmann-norderstedt.de/wisoinfo.htm http://www.agentur-onken.de/Elterngeld%20statt%20Erziehungsgeld.doc >> Berechnung des maximalen Kindergeldes (Formel)

    >>> Ist Teilzeitarbeit während der Bezugsdauer möglich. Ja.

    Eine Teilzeitbeschäftigung neben der Kinderbetreuung ist erlaubt - bis zu 30 Stunden pro Woche. Der Lohn oder das Gehalt wird allerdings angerechnet und verringert das Elterngeld. Und wer während der Elternzeit arbeiten will, muss das der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen.

    http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/01/02/arbeitslosigkeit-verschlechtert-elterngeld/

  • 0
    Antwort von Bynjamin Bynjamin

    Wenn Du in die Elternzeit kommst, bekommst Du kein ALG 1. Du stehst ja auch nicht mehr dem Arbeitsamt zur Verfügung (zur Vermittlung). Du beantragst Dein Elterngeld und wenn das zu wenig ist, bekommst Du Hartz 4 ergänzend, dieses mußt Du natürlich beantragen.

  • 0
    Antwort von sorty sorty

    ganz einfach. das alg 1 wird auf die zahlung des elterngeldes angerechnet und nicht umgekehrt. daher kläre es mit der krankenkasse und der zahlstelle des alg 1 wie volgt ab. zuerst das mutterschaftsgeld, dann das elterngeld und im anschluss beantrage alg 1. das geht und ist alles möglich und auch richtig so.

  • 0
    Antwort von Bowlinghexe Bowlinghexe

    nein du bekommst beides und brauchst es auch nicht zurück zahlen das wird nicht zum arbeitslosengeld und auch nicht bei hart4 dazu gerechnet

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.