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ALG 1 Ergänzung?

Frage von Caro85 Caro85

´Geht um meine kleine Schwester. Sie hat letzten Monat ihre Ausbildung beendet, und ist leider nicht übernommen worden. Jetzt bekommt sie 280 Euro Arbeitslosengeld + 184 Euro Kindergeld (aber nur noch bis September). Sie ist fast 21 und wohnt bei meinen Eltern.

Wenn das kindergeld wegfällt, hat sie weniger zum Leben als jemand der Hartz 4 kriegt. Die ARGE sagt aber sie kriegt nix ergänzendes. Das ist doch ungerecht- gibt es was anderes, das sie beantragen kann?

Und was, wenn sie nen 400 Euro Job annimmt? Wieviel darf sie bei ALG 1 dann behalten?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von David4711 David4711

    Sie bekommt nichts, weil sie noch bei den Eltern wohnt. Das zählt als Bedarfsgemeinschaft. 165 € darf sie dazuverdienen (nicht mehr als 15 h die Woche arbeiten), alles was darüber ist wird vom Amt angerechnet.

    Kommentar von Caro85 Caro85Caro85

    Aber meine Eltern sind beide berufstätig und haben noch nie Hartz 4 gekriegt oder ALG 1 gekriegt. Heisst also, das meine Eltern für sie aufkommen müssen?

    Kommentar von David4711 David4711David4711

    So ist es. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird das gesamte Einkommen angerechnet und wenn nur einer darüber ist, bekommt man nichts.

    Kommentar von Caro85 Caro85Caro85

    Ok. Danke

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    Antwort von helrich helrich

    Vom ALG1 dürfte ihr nichts abgezogen werden. Erst bei ALG2 ist der Zuverdienst relevant.

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Sie darf bei ALG I 165 Euro im Monat dazuverdienen. Alles darüber liegende darf sie abgeben bzw. wird es von den Leistungen gekürzt (wenn das Amt es erfährt ...).

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