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ALG 1, Anspruchsübergang

Frage von Ankenberger Ankenberger

Hallo ihr Lieben, habe wichtige Fragen, die mir meinen Schlaf rauben:

Also folgendes:

Mein Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma lief zum 31.12.2011 aus. Der Lohn wurde monatlich zum 15. überwiesen. Demnach müsste mir ja zum 15. Januar noch mal Lohn zu stehen. Nun bin ich in der 33. Woche schwanger und habe mich zum 01.01.2012 arbeitslos gemeldet. Am 20.01.2012 beginnt die sechswöchige Mutterschutzfrist. Aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis besteht noch Anspruch auf 10 Urlaubstage, die ich nicht genommen habe. Bekam einen Brief vom Arbeitsamt "Anspruchsübergang", habe ich auch soweit verstanden= Das Arbeitsamt verrechnet meine nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage mit dem ALG 1. Stimmt doch so oder? Schön und gut, wie läuft das denn dann? Überweist mein Arbeitgeber der Arbeitsagentur dann diesen Teil des Lohns? Und ich bekomme vom AG meinen mir noch zustehenden Lohn überwiesen? Regulär zum 15. ? Oder überweist der AG der Arbeitsagentur den kompletten Lohn und ich bekomme dann erst zum Ende des Monats mein Geld? Ich habe bisher nämlich noch keine Lohnabrechnung erhalten, welche sonst immer schon früher da war? Und die Lohnsteuerkarte hat der AG mir auch schon zugeschickt?

Bitte wirklich dringend um Hilfe!! Dankeschön

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