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Alg 1 Anspruch

gefragt von anroe am 09.05.2008 um 18:16 Uhr

Mein Vertrag läuft jetzt Ende Juli ab. Habe über eineinhalb Jahre zuvor bei diesem Betrieb gearbeitet.Sollte ich jetzt vor Ablauf des Vertrages ( wenn ich jetzt z.b.länger als 6 Wochen krank bin und dann Krankengeld beziehe) längere Zeit einen Krankenschein haben, berechnet sich dann das Alg 1 Geld nach dem Krankengeld oder nach dem vorherigen Lohn?


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Nightangel
beantwortet von Nightangel am 9. Mai 2008 18:33
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Meines Wissens berechnet es sich immer nach dem letztem Lohn. Eine hundert prozent sichere Antwort kann Dir aber das Arbeitsamt geben.


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