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ALG 1 Abspruch wenn man während Elterzeit kündigt??

Frage von bienemaja79 bienemaja79

Hallo.. Weiss jemand zufällig ob der Wahrheit entspricht das eine Mutter die im 2. Jahr ihrer Elternzeit (kein Elterngeldbezug mehr) wenn die jetzt sofort ihren Job kündigt das sie dann auch ab diesen Datum Anspruch auf ALG 1 hat??? Ich bin der Meinung das dies nicht so ist sondern wenn dann erst ab dem Tag wenn die Elternzeit endet...

Danke für eure erneute Hilfe.. Mfg bienemaja79

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von sumsum076 sumsum076

    Meine Infos: Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Davon wird in den ersten 3 Jahren nach der Geburt nicht ausgegangen, heißt:

    Willst du ALG 1, dann musst du eine gesicherte Betreuung deiner Kinder nachweisen. Und du bekommst auch nur so viel Geld, wie du mit der Betreuung arbeiten gehen könntest. Gehen die Kinder also nur halbtags zur Tagesmutter, dann bekommst du auch nur das ALG 1 in Höhe eines Halbtagsjobs.

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Ne, das kann nicht sein.. Hab das damals schon mal geschrieben.. Ne Freundin hat nach dem Elterngeldbezug ganz normal ihren vorherigen ALG 1 Bezug vorgesetzt bekommen.. Ohne einschränkungen und die vom Amt haben die in die Minimumverfügbarkeitsstufe eingetragen, für die es gar keine Stellen gibt...

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    Antwort von Lene28 Lene28

    Also ich habe auch im 2 ten Jahr mein Job gekündigt und da ich 3 JaHRE zu Hause war ist auch nichts passiert und Geld habe ich weiter bekommen!

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Zu wann hast du dann gekündigt??? und konntest du dann ganz normal ALG1 beantragen??

    Kommentar von Lene28 Lene28Lene28

    Hatte eh Arbeitslosengeld 2 bekommen da ich ja kein Elterngeld mehr bekommen habe und so ja kein geld hatte!! Ich hatte gleich nach dem das erste Jahr rum waR GEKÜNDIGT

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