Hallo.. Weiss jemand zufällig ob der Wahrheit entspricht das eine Mutter die im 2. Jahr ihrer Elternzeit (kein Elterngeldbezug mehr) wenn die jetzt sofort ihren Job kündigt das sie dann auch ab diesen Datum Anspruch auf ALG 1 hat??? Ich bin der Meinung das dies nicht so ist sondern wenn dann erst ab dem Tag wenn die Elternzeit endet...
Danke für eure erneute Hilfe.. Mfg bienemaja79
Ne, das kann nicht sein.. Hab das damals schon mal geschrieben.. Ne Freundin hat nach dem Elterngeldbezug ganz normal ihren vorherigen ALG 1 Bezug vorgesetzt bekommen.. Ohne einschränkungen und die vom Amt haben die in die Minimumverfügbarkeitsstufe eingetragen, für die es gar keine Stellen gibt...