ALG 1 / Überbrückungsgeld?

2 Antworten

Mal vorausgesetzt das du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast,würdest du erst einmal eine Sperre bekommen wenn du dich nicht Arbeit suchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet hast !

Die Sperrzeiten kannst du im § 144 Abs. 3 - 6 SGB - lll selber nachlesen.

Du kannst dann also nur einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen.

Ich habe mim Antrag direkt nen Anhörungsbogen bekommen wieso und weshalb ich mich erst später gemeldet habe. Wollen die verständlicherweise ja wissen. Da es sich hier wie gesagt nur um 2 Monate geht die Überbrückt werden müssen solle da doch was machbar sein ? 

@Pegga

Soweit ich informiert bin gibt es beim Arbeitslosengeld kein Überbrückungsgeld mehr,da ist am Tag der Beschäftigungsaufnahme der Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen !

Du kannst zwar nachfragen,wirst aber sicher den Hinweis bekommen das es das nicht mehr gibt und du dich an das Jobcenter wenden sollst,wenn du diese Zeit nicht überbrücken kannst.

@isomatte

Also Heißt das Klartext, das es ab 15.12 keine Leistungen mehr geben wird von der Agentur für Arbeit ? Sprich ich dann am 1.1 nen Halben Monatslohn habe für Januar und mit dem Klar kommen muss. Wie Bescheuert ist das den Bitte ? Man hat doch seine Laufenden Kosten ? Genauso weiß ich jetzt ja auch nicht wie ich meine Miete bezahlen soll im Dezember da ich ja "Nur" ALG 1 bekomme und das 60% vom Netto gehalt sind was ca um die 800€ wären. Bei Fixkosten von 1200€ (Ohne Essen und Trinken und Tank) sieht das ja sehr Mau aus. 

@Pegga

So sieht es aus,deshalb gibt es ja das ALG - 2 vom Jobcenter,was du dann als Aufstockung zu deinem Arbeitslosengeld beantragen kannst !

Wenn du am 15.12.2015 deine Beschäftigung aufnimmst,dann steht dir für den Dezember noch 14 Tage ALG - zu,dass würden dann bei 800 € ALG - geteilt durch 30 Tage x 14 Tage = ca. 373 € ergeben.

Du solltest dann also jetzt schnell einen Antrag auf ALG - 2 beim Jobcenter stellen und da gleich angeben das du ab dem 15.12.2015 wieder eine Beschäftigung hast,dass mit Arbeitsvertrag ggf.gleich nachweisen,denn da steht in der Regel wann der Lohn gezahlt wird.

Dann hast du ab dem 01.12.2015 Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung,dein gezahltes ALG - wird dabei berücksichtigt und zum Großteil von deinem Anspruch bzw.Bedarf nach dem SGB - ll abgezogen.

Dein Bedarf würde dann derzeit aus min. 399 € Regelsatz bestehen + deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und dazu kannst du dann noch pro km für Fahrten zu und von der Arbeit eine Pauschale von 0,20 € geltend machen,wenn du mit dem eigenen PKW - fährst bzw.wenn man dir zumuten könnte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und das günstiger wäre,dann würden diese Kosten berücksichtigt.

Bekommst du dann deinen anteiligen Lohn erst im Januar 2016 auf dein Konto ( Zuflussprinzip ),dann musst du von deiner Aufstockung nichts zurück zahlen.

Das würde nur der Fall sein,wenn du es noch im Dezember auf dein Konto bekommen würdest,dann zieht man dir aber theoretisch Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ab,du müsstest dann also nicht die komplette Aufstockung zurück zahlen und das könntest du dann aber auf Antrag auch in Raten machen.

Für den Januar stünde dir dann normalerweise auch noch mal ALG - 2 zu,weil dein Einkommen ( Zuflussprinzip ) erst angerechnet werden darf,wenn es auf deinem Konto eingegangen ist,dir also tatsächlich zur Verfügung steht.

Dann werden wieder Freibeträge aus deinem Bruttoeinkommen berechnet,dann theoretisch vom Netto angezogen und das ergibt dann dein anrechenbares Nettoeinkommen,dieses musst du dann zurück zahlen bzw.max. das was du an ALG - 2 für den Monat Januar bekommen hast.

Das dann wie gesagt auf Antrag auch in Raten.

Hast du dich denn auch gleich nach der Kündigung "arbeitssuchend" gemeldet, oder hast du dich auf die Zusage der Firma B verlassen?

Falls du dich nicht umgehend bei der Arbeitsagentur gemeldet hast, musst du auf jeden Fall mit einer Sperre rechnen.

Überbrückungsgeld kannst du beantragen. Das musst du dann in 6 Monatsraten erstatten.

Arbeitsuchend hatte ich mich online gemeldet, das war vorm 1.11. Am 16.11 bin ich ja rein wegen ALG 1