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Alersbeschränkung auch für "Tabak"zubehör?

Frage von annkatrin73 annkatrin73

Hallo!Ich arbeite in einem Zeitschriftenkiosk, wo wir auch Tabak und Zubehör verkaufen. Den Jugendschutz nehm ich sehr ernst und lass mir im "Zweifelsfall" den Ausweis zeigen. Nun mal meine Frage, die Zigaretten bekommt man ja erst ab 18 Jahren, daß ist auch gut so. Was ist aber mit dem "sogenannten Zubehör" (Filter,Papers,Hülsen etc.)?Heute war nämlich ein Junge da, der wollte Filter kaufen und laut Ausweis war der erst 16 Jahre. Er hat von mir keine Filter bekommen und hat dagegen protestiert. Beim Verkauf war/bin ich mir sicher gewesen, aber es steigen Zweifel in mir hoch, ob die Aussage stimmt, "erst ab 18", auch für Tbk.-Zubehör. Danke für Eure Antworten annkatrin73

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Antworten (7)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Gene515 Gene515

    Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

    http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

    Kommentar von Gene515 Gene515Gene515

    danke für das sternchen

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    Antwort von Vejchta Vejchta

    Erst ab 18 bedeutet, dass er erst ab 18 rauchen darf. So weit ist klar. Und damit muss ein Verkäufer auch dafür sorgen, dass sein potenzieller Kunde auch nicht die Möglichkeit hat zu rauchen. Das heißt er auch kein Zubehör verkaufen darf und damit das rauchen zu erschweren.

    Quasi: Der unter 18jährige kann ohne Papers/Filter etc nicht rauchen.

    Ich find es übrigens gut, dass Sie das auch so konsequent durchziehen!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    ich glaube du solltest dir die Gesetze besser nochmal durchlesen und dann antworten...

    Kommentar von mwelzl mwelzl

    Lt.Gesetz darf zubehör verkauft werden!

     

    Kommentar von mwelzl mwelzl

    Lt.Gesetz darf zubehör verkauft werden!

     

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Nach meinem verständnis von §10 JuSchG nicht, die bestehen ja nicht aus Tabak.

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    Antwort von Radic Radic

    kannst du jedem der mindestens 7 Jahre alt ist verkaufen wenn kein Tabak enthalten ist

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    Antwort von wallyherz wallyherz

    hier ist eine seite die haben auch eine emailadresse wo du mal anschreiben kannst, weil in meine augen steht ja auf den aushang in den läden was von tabak also dürftest du auch die utensilien verkaufen, nur eben kein tabak > http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=436007&DstID=6583

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    Antwort von waldmann59 waldmann59

    hülsen kann man ja wohl nicht rauchen oder? Feuerzeuge könnten auch zum kamin anfeuern benötigt werden usw,

    Kommentar von konstanze85 konstanze85konstanze85

    hm, aber die feuerzeuge kann man für vieles benutzen. hülsen sind ja wohl da, um zigaretten zu drehen, das ist glaub ich was anderes.

    Kommentar von Gene515 Gene515Gene515

    Hülsen kann man auch rauchen, schmeckt nur ziemlich scheiße... ist mir auch mal passiert, total abgelenkt gewesen, dachte ich hab schon gestopft und hab mir die leere hülse angezündet ^^

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    Antwort von Maxi1809 Maxi1809

    tabak ist in deutschland erst ab 18????? ich bin österreicher bei uns darf man ab 16 legal rauchen

    Kommentar von Gene515 Gene515Gene515

    durfte man in dtl auch bis vor 3 jahren oder so...

    war nur recht amüsant... eine freundin durfte ganze zwei tage legal rauchen ^^

    Kommentar von waldmann59 waldmann59waldmann59

    die rede war ja nicht von tabak

    Kommentar von Maxi1809 Maxi1809Maxi1809

    ja aber es wurde gesagt, dass rauchen erst ab 18 inst, deutsche seite deutsche gesetze odr?!?!?!?!?

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