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Aldi Garantiefall

Frage von cldl2008 cldl2008

Ich habe einen Garantiefall bei einem Aldi Handy. Nun haben die mir bei Aldi gesagt, ich könne das nicht im Laden abgeben, sondern müsse es per Post an den Hersteller schicken. Mangels Postfiliale im Ort, musste ich das Päckchen dann per Hermes liefern (und bezahlen), da nur die Post unfrei schickt. Nun ist das Handy wieder da und immernoch kaputt. Nun habe ich irgendwo im www gelesen, dass ich mich bei Garantiefällen generell an den Laden wenden kann, in dem ich das Teil gekauft habe. Ist auch eigentlich einleuchtend. Wenn ich einen Liter schlechte Milch von Aldi erwische, dann reklamiere ich die ja auch bei Aldi und nicht beim Hersteller. Muss Aldi das Teil dennoch nicht annehmen, oder ist das nur Bequemlichkeit von denen?

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Antworten (12)

  • 1
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Soweit das die Garantie angeht, hat Aldi Recht. Der Händler (Also Aldi) muss aber zwei Jahre Gewährleistung gewähren. Das ist in der gesamten EU so.

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Aha, wieder schlauer.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    sag ich doch die ganze zeit

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Einfache Aussage und gleich verstanden :-)

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    und wie man sieht in deinem fall nicht hilfreich, weil das gerät ja schon drei jahre alt ist. deswegen machen Rechtsanwälte sich das eben nicht SO leicht.... und wenn die Antwort von primus gut findest, empfehle ich, sie auch mal entsprechend zu werten. Der Ratgeber freut sich, wenn man ihm seinen Rat auch dankt.

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Danke für den Hinweis ... manche Leute müssen neben bei noch bisserl arbeiten.

    Kommentar von primusvonquack primusvonquackprimusvonquack

    Lies mal genau,was ich geschrieben habe. Es sagt ganz genau aus wann was greift. Wenn du dir die Mühe machst die Uhrzeiten zu vergleichen, wirst du feststellen, das zum Zeitpunkt meines Rates noch nicht bekannt war, das das Gerät 3 Jahre alt ist.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Hey Primus - das richtete sich nicht an Dich, sondern an den Fragesteller - der Deine Antwort hilfreich fand und meine offenbar falsch. Und das scheinbar nur, weil ich mir erlaubt habe, ein paar Nachfragen zu stellen, eben um solche Fragen, ob die Gewährleistung noch greift, überhaupt zu klären.

    Deine Antwort war zum Zeitpunkt genau korrekt. Ich habe eben nur etwas mehr Erfahrung und weiß daher, dass meist die wesentlichen Punkte eine Schilderung des Fragestellers fehlen (hier genauso wie in Real)

  • 1
    Antwort von Ghoul Ghoul

    So viel ich weiß gibt es bei Aldi nur ne Herstellergarante, so wie es das gesetzliche Minimum ist. Hätte aber gedacht, dass Aldi das wenigstens wegschickt. Aber das der Support von Aldi Müll ist, sollte doch bekannt sein und wer trotzdem was kauf geht das Risiko eben ein, dafür ist es ja auch billiger.

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Das Handy war jetzt nicht gerade billig, natürlich würde ich dort keine Geräte mehr kaufen ... aber das weiß man immer erst nachher. Die Garantiekarte verspricht mir übrigens drei Jahre.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Es gibt kein gestzliches Minimum für eine Herstellergarantie.... wiederhol Deswegen hab ich was zu GEWÄHRLEISTUNG geschrieben

  • 1
    Antwort von luggy333 luggy333

    Ein Bekannter hatte ein Problem mit dem Laptop bei dem Östereichischen Ableger von Aldi heißt Hofer und da wurde das Gerät ohne grosses Gerede angenommen und zur Reperatur weitergeleitet. Anschliesend wurde es kostenlos als repariert nach hause geliefert

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    So sollte es auch sein, finde ich.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Diese Erfahrung habe ich auch mal gemacht, lief alles bestens.

  • 1
    Antwort von kai71 kai71

    lebensmittel kauft man bei aldi,aber doch kein handy,dafür gibt es fachgeschäfte

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Das ist mir jetzt auch klar :-) nachher ist man immer schlauer.

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    das ist ein mangel an der ware. diesen hat der verkäufer zu beseitigen. so kenne ich das.

  • 1
    Antwort von blumenfrau blumenfrau

    Wann hast Du's gekauft - hast Du einen Beleg-was ist defekt???

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    das sind sehr gute Fragen DH

  • 0
    Antwort von cldl2008 cldl2008

    Nochmal zum Verständnis. Ich wollte nur wissen, ob ein Laden (ob´s jetzt Aldi oder sonst wer) ein Gerät das innerhalb der Garantiezeit (die in der Garantiekarte steht) kaputt geht, zurücknehmen muss ... oder ob das immer direkt an den Hersteller zurück gehen muss.

    Offensichtlich ist es so, dass der Laden das Gerät nur im ersten halben Jahr nach dem Kauf zurücknehmen muss, danach der Hersteller. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe :-) Damit ist die Frage beantwortet. Dankeschön.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    ne ;-) also Der Laden kommt für die Gewährliestung auf. Die ist bei Neuwaren und Verkauf an Verbraucher 2 Jahre lang. In dieser Zeit muss der Verkäufer das Gerät entgegen nehmen. Du hast dann (erstmal nur) die Wahl zwischen Reparieren und neuem Gerät. Natürlich darf der Händler das Gerät überprüfen lassen, was es überhaupt hat und wodurch der Fehler entstanden ist, bevor er eine Leistung zusagt. In den ersten 6 Monaten trägt der Händer die Beweislast dafür, dass ein Defekt durch spätere Einflüsse entstanden ist (z.b. Sturz, Wasserschaden etc.) Nach 6 Monaten trägt du die Beweislast, dass dem nicht so ist.

    Völlig unabhängig davon ist die Herstellergarantie, die der Hersteller dir gewährt. Was Du da genau bekommst, wie lange und wie die abzuwickeln ist, ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

    theoretisch kann man beides nebeneinander geltend machen.

    Kommentar von It762 It762

    Herstellergarantie -> Hersteller Gesetzliche Gewährleistung -> Verkäufer

  • 0
    Antwort von fishhus fishhus

    Hallo hier ist ein ÖSI, bei mir bei Hofer wurde das sofort erledigt und ich habe das Handy auch wieder da abgeholt. Hatte noch eine andere Sache mit einer Kamera - ist immer anstandslos über die Bühne gegangen.

  • 0
    Antwort von fishhus fishhus

    Hallo hier ist ein ÖSI, bei mir bei Hofer wurde das sofort erledigt und ich habe das Handy auch wieder da abgeholt. Hatte noch eine andere Sache mit einer Kamera - ist immer anstandslos über die Bühne gegangen.

  • 0
    Antwort von amiria71 amiria71

    ERstmal bitte zum 100. Mal: Es gibt Garantie (idR beim Hersteller) und Gewährleistung. Die Gewährleistung ist beim Händler geltend zu machen.

    Was ist für Dich "einen Monat vor Ablauf der Garantiezeit"? Bitte nicht schon werten, sondern nur mal die Daten darlegen.

    Grundsätzlich muss sich schon der Händler kümmern, wenn Du drauf bestehst. Die möchten sich natürlich aber möglichst viel Aufwand vom Hals halten.

    Da das Gerät offenbar jedenfalls älter als 6 Monate ist, wirst du in der Gewährleistung bewesen müssen, dass der Mangel dem Gerät innewohnt und nicht vielleicht durch Herunterfallen o.ä. entstanden ist.

    Bei der Garantie verzichtet der Hersteller oft auf solche Nachweise oder gar Prüfungen, weil da auch meist die Bewieslast anders verteilt ist.

    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Wenn´s kein Garantiefall (auf der Karte steht GARANTIE) gewesen wäre, wäre die Reparatur wohl erst garnicht im Rahmen dieser Garantie behoben worden (stand so im Retourschreiben mit der Garantie). Die Garantie umfasst drei Jahre, ab einem gewissen Preis erwarte ich, dass ein Gerät diese Zeit einwandfrei funktioniert. Zumal das Teil erst seit einem halben Jahr in Gebrauch ist. Es ist eindeutig ein Defekt der nicht durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71
    1. Ist ja schön, dass eine GARANTIE gibt (wenn Du die in Anspruch nimmst, bist du schon ganz richtig an den Hersteller verwiesen worden. Es gibt DANEBEN aber IMMER eine Gewährleistung und da ist der HÄndler für verantwortlich. Auch die hättest Du in Anspruch nehmen können.

    Wenn das Gerät erst ein halbes Jahr alt ist - sofort zum Händler und GEWÄHRLEISTUNG geltend machen.

    1. Wenn das Gerät erst ein halbes Jahr alt ist und die Garantie 3 Jahre beträgt - wie kommst du dann auf die Rechnung "1 Monat vor Ablauf der Garantiezeit"?
    Kommentar von cldl2008 cldl2008cldl2008

    Weil das Gerät als Ersatzgerät in der Schublade lag und erst jetzt benutzt wird. Ich habe es vor ungefähr drei Jahren gekauf, aber erst jetzt benutzt.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    dann wundert mich nix.... elektronische geräte werden vom rumliegen auch nicht besser. dann kannste die Händlergewährleistung natürlich knicken und Aldi hat dich ganz korrekt auf den Hersteller verwiesen. Nun kannst Du nur dort versuchen, nochmal auf Reparatur zu drängen. Viel Erfolg

  • 0
    Antwort von cldl2008 cldl2008

    Also es ist einen Monat vor Ablauf der Garantiezeit angeblich repariert worden, das Netzteil soll kaputt gewesen sein. Es geht aber weiterhin gleich aus, sobald ich einen Anruf annehmen möchte.

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    Antwort von Alex1608 Alex1608

    Gute Frage - wir hatten das gleiche Gehadere mit einem Navi. Warte auch gespannt auf Antworten!

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