Bin 23 Jahre u. hatte 2007 eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt in der ich befr. auf 1 Jahr eine Aushilfsstelle hatte. Bin nach dem Jahr wieder zurück u. für 3 Monate bei den Eltern untergekommen bis ich wieder eine eigene Wohnung hatte. Habe noch 2 jüngere Geschwister u. kein richtiges Zimmer mehr zuhause. Bekam AL 1 u. muss jetzt AL 2 beantragen. ARGE meint , unter 25 muss ich wieder bei meinen Eltern wohnen. AL 2 reicht aber für die Miete nicht. Ich möchte ggf. noch einen Schulabschluss nachholen,damit meine Chancen auf eine Ausbildungsstelle o. Arbeitsplatz größer sind. Da fällt gleich alles weg, weil ich dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr

Du musst bis 25 bei deinen Eltern wohnen. Du kannst, wenn du eine Arbeit findest ausziehen. Aber ALG 2 (Hartz4) bekommst du unter 25 nicht.

Bis zum 25. Stallpflicht bei den Eltern. Bis Du das rreicht hast, gigt es sicherlich neue Gesetze, Verordnugen oder Nachbesserungen.
Die Arge hat recht, aber einen Versuch des Widerspruches ist es immer wert. Gibt vernünftige Gründe an, zbsp. die Platzfrage usw.. Unter Umständen hast du damit Erfolg. Wenn du den Schulabschluss nachholen willst, erhälst du vielleicht Schüler-Bafög und/oder Wohngeld?
Hallo,
du hast leider keine Chance. Am 1. April 2005 trat das Gesetz in Kraft, dass man, wenn man unter 25 ist, wieder bei den Eltern einziehen muss. Es können nur wichtige Gründe infrage kommen, dass sie dir eine eigene Wohnung bezahlen. (u. a. dass du mit deinen Eltern/Geschwistern überhaupt nicht zurecht kommst etc...)
Auch wenn man vorher schon eine eigene Wohnung hatte, weil ich in einer anderen Stadt gearbeitet habe? Was ist mit dem 3-monatigen Kündigung? Ich muss ja noch mind. 3 Monate die Wohng. bezahlen und bekomme nur noch diesen Monat AL1 ?
Wenn du die Wohnung bereits vor dem 1. April 2005 gemietet hast, dann bekommst du ALG II und die Wohnung wird dir bezahlt. (Eigene Erfahrung, bin mit 18 2003 ausgezogen.) Wenn du aber nach dem 1. April 2005 ausgezogen bist, hast du normalerweise keine Chance. Dann zahlen sie dir wahrscheinlich die Kündigungszeit, mehr nicht.
Aber einen Versuch ist es immer wert, vielleicht drückt dein Sachbearbeiter ja ein Auge zu... Viel Glück!!!